Regieleistungen: Stundenlöhne, Transportkosten, Beistellung
Regieleistungen sind jene Leistungen,die nach Zeitansätzen bzw. als Stundenlohn-Arbeiten abgerechnet werden. Gerade am Bau kommt dies recht oft vor.
Unter Regieleistungen werden jene Leistungen verstanden, welche nach Zeitansätzen bzw. als Stundenlohn-Arbeiten vom Profi auf der Baustelle abgerechnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Lohnanteile, Geräteeinsatz, Transportleistung, Material-Lieferungen (”mit Regiezuschlag”) und so weiter.
Arten von Regieleistungen
- angehängte Regieleistungen sind all jene Leistungen, die nicht extra vergeben werden, sondern bereits im Bauvertrag als Einheits- oder Pauschalpreise vereinbart sind.
- selbstständige Regieleistungen hingegen werden gesondert mit einem selbstständigen Vertrag vergeben.
Regieleistungen dürfen auch dann, wenn sie im Angebot (sinnvollerweise als Stundensätze) vorgesehen sind, nur ausgeführt werden, wenn sie vom Bauherrn (Auftraggeber) im Einzelfall angeordnet werden. Empfohlen ist, die Regieleistungen immer noch vor der Durchführung von der ausführenden Firma bekanntgeben und vom Bauherren ausdrücklich freigeben bzw. beauftragen zu lassen.
Die Regiedokumentation
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen, verbrauchten Materialien etc. sind in Regiescheinen täglich einzutragen und diese dem Bauherrn (Auftraggeber) zur Gegenzeichnung vorzulegen. Grundsätzlich sollte sich der Bauherr vorbehalten, auch noch im Zuge der Rechnungs-Prüfung bereits anerkannte Regieleistungen neuerlich zu prüfen.
Arbeitskategorie bestimmt Preis
Bei der Verrechnung von Regiearbeiten sollte vereinbart werden, dass - ungeachtet der Kategorie der von der ausführenden Firma eingesetzten Arbeitskräfte - diese entsprechend der zu leistenden Arbeitskategorie vergütet wird. Wenn also z. B. ein Polier die Arbeit eines Hilfsarbeiters erledigt, so ist dies nach der Leistung als Helferstunde und nicht als Polierstunde zu verrechnen.