Bauschuttcontainer © Shutterstock

Wohin mit dem Bauschutt?

Irgendwann ist das Sanierungsprojekt beendet und alles erstrahlt in neuem Glanz. Doch vor der Tür stapeln sich Berge an Bauschutt. Was Sie selbst entsorgen können, was recycelt werden kann und was definitiv als Sondermüll gilt, erfahren Sie hier.

Zum Bauschutt zählt sämtliches Abbruchmaterial, das im Zuge einer größeren Renovierung oder einer Sanierung anfällt. Was genau laut Abfallwirtschaftsgesetz dazu zählt, sehen Sie im Kasten links. Nicht als Bauschutt definiert man den Baustellenabfall, sprich Metall sowie Kunststoff, Holz oder andere organische Materialien (Papier, Kork usw.) und natürlich Sperrmüll. Mineralischer Bauschutt darf nur in geringem Maße enthalten sein.

Zur Müllsammelstelle ja - aber nicht alles

Was die Entsorgung von Bauschutt anbelangt, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Generell wird Bauschutt auf eigenen, dafür vorgesehenen Deponien platziert und weiter verarbeitet. Doch wie kommt der Schutt von Ihrem Haus dorthin? Kleinere Mengen können Sie persönlich direkt am Recyclinghof abgeben, oder Sie lassen sich von kommunalen oder privaten Unternehmen in Ihrer Umgebung einen Container vor die Tür stellen, der dann nach ein paar Tagen wieder abgeholt wird. Hier entgehen Sie auch der Mülltrennung, dies wird von den Unternehmen selbst erledigt. Für die Container gelten Tagessätze, vergleichen lohnt sich hier übrigens!

Recyclebar - ja oder nein?

Ein sehr großer Teil der Baurestmassen, nämlich ca. 75 Prozent, sind wiederverwertbar. Geregelt ist dies in der Baustoffrecycling-Verordnung. So können die meisten Baurestmassen zu Sekundärbaustoffen wie Schüttmaterial, Tragschichten oder für den Wegebau verarbeitet werden. Einiges, das bei Sanierungen und Abbrucharbeiten anfällt, muss jedoch gesondert behandelt werden. so kann unbehandeltes Bauholz natürlich problemlos wiederverwertet oder verheizt werden. Im Gegensatz dazu dürfen chemisch kontaminierte, beschichtete und verschmutzte Baurestholzmassen nur in Verbrennungsanlagen mit einer dafür ausgelegten Rauchgasreinigung verbrannt werden. Gefahr geht hier vor allem von den Umweltgiften (Arsen, Blei, Cadmium, Chlor, etc.) aus, die ansonsten ungefiltert an die Außenluft abgegeben werden könnten.

Achtung vor Asbest & Co

Gefährliche Abfälle sind immer getrennt von ungefährlichen zu lagern, sodass keine Gefahr für Umwelt, Tier und Mensch gegeben ist. Zu den gefährlichen Baurestmassen zählen als wichtigster und größter Vertreter die Asbeste, die teilweise noch immer in alten Dach- und Wandverkleidungen als Dämm- und Schutzmaterial im Innen- und Außenbereich zu finden sind. Diese dürfen bei Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten nur von speziell dafür ausgerüsteten Abbruchfirmen entfernt und müssen als Sondermüll entsorgt werden. Lösungsmittelhaltige Farben und Lacke sind ebenso als Gefahrenstoffe zu behandeln, wie die damit verunreinigten Abdeckpapiere, Folien und Bänder. Elektro- und Elektronikschrott sollte dem Recyclingprozess zugeführt werden.

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Datum: 18.05.2018
Kompetenz: Abbruch und Entsorgung

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