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Ohne Plan kein Hausbau

Im Bauwesen sind Pläne zur Klarstellung der erforderlichen Arbeiten erforderlich. Ihnen kommt dabei die gleiche Bedeutung wie geschriebenen Dokumenten zu. Daher sollten Sie die Pläne kennen und verstehen.

Ein von Ihnen unterschriebener Plan bedeutet im Bauwesen, dass Sie damit einverstanden sind, dass der Planinhalt weiter bearbeitet oder so ausgeführt wird. Daher sollten Sie sich ein Minimum an Kenntnissen im Planlesen aneignen, da Sie ja wissen wollen (und müssen), was Sie unterschreiben. Die Planung verlangt systematisches Vorgehen und vorausschauendes Denken.

Spiralförmige Entwicklung der Planung

Der Planer entwickelt gemeinsam mit dem Bauherrn auf Grundlage der finanziellen Vorgaben und gestalterischen Vorstellungen das individuelle Bauprojekt bis zur entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Umsetzung. Beispielhaft sind hier Abläufe zwischen Bauherr und Architekturplaner dargestellt. Beachten Sie, dass durch die größere Anzahl der Planungsbeteiligten (z. B. auch Behörden, Fachplaner, Statiker usw.) der Ablauf komplizierter und damit auch steuerungsintensiver wird.

Die Planung entwickelt sich ”spiralförmig” von Planungsbeginn, dem ersten Vorentwurf über vom Bauherrn gewünschte Änderungen, technisch bedingten Änderungen bis zum Entwurf und zur Einreichplanung. Sie endet im Bestandsplan zum fertiggestellten Bauwerk.

Von groß zu klein

Die Pläne werden im Laufe der Bearbeitung immer genauer. Dies bedeutet, dass ein Vorentwurfsplan im Maßstab 1:200 (ein Meter in der Natur entspricht 5 mm am Plan) in dem Raumverteilungen dargestellt werden nicht so genau ist wie beispielsweise ein Polierplan im Maßstab 1:50 (ein Meter in der Natur entspricht 2 cm am Plan), in dem sämtliche Angaben zur Erstellung des Rohbaues enthalten sind.

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Datum: 10.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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