Gewährleistungsmängel © Pavel L Photo and Video/shutterstock.com

Gewährleistungsmängel

Hier sehen Sie einen kurzen Überblick über die verschiedensten Mängel, denen Sie während und nach der Bauausführung begegnen können, sowie Wissenswertes über Fristen und Gewährleistungen.

Die Gewährleistung nach ÖNORM B2110:

Ihre Auftragnehmer übernehmen die Garantie für die Leistungen (vertraglich zugesicherte Eigenschaften, den anerkannten Regeln der Technik entsprechend), bei Mängeln oder Schäden, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und durch sie zu vertreten sind.

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich in 2 Jahren, bei unbeweglichen Sachen in 3 Jahren ab Lieferung - wenn nichts anderes vereinbart ist bzw. Fachnormen nichts anderes vorschreiben (siehe Prüflisten - ev. längere Garantiezeiten bei besonderen Leistungen).
  • Schadenersatzansprüche hingegen verjähren erst in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, letztlich erst in 30 Jahren, Produkthaftungsansprüche verjähren hingegen letztlich schon in 10 Jahren ab Inverkehrbringen des fehlerhaften Produktes.
  • Gewährleistungsansprüche sind von Ihnen schriftlich geltend zu machen.
  • Kommt Ihr Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen, gesetzten Frist nicht nach, so können Sie die Mängel durch einen Ersatzhandwerker auf Kosten Ihres Auftragnehmers beseitigen lassen.
  • Fragen Sie in allen Zweifelsfällen Ihren Architekten und ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu, wenn es um wesentliche Mängel geht, die die Gebrauchsfähigkeit Ihres Hauses oder eines Teils davon erheblich beeinträchtigen.
  • Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber bei Werkmängeln Schadenersatz verlangen, sofern die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegeben sind. Erforderlich ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten als Ursache der Mängel. Der Schadenersatzanspruch darf seinerseits nicht verjährt sein. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Bekanntwerden von Schaden und Schädiger.

Terminverzögerung

Bei Terminverzögerung setzen Sie eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis, dass das Unternehmen für alle durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten haftet und dass sie bei Nichteinhaltung der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Abnahme von Leistungen soll ein Übergabeprotokoll erstellt werden und eine detaillierte Prüfung der Mengenaufstellung erfolgen.

AutorIn:
Datum: 18.09.2013
Kompetenz: Bauunternehmen

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Baurecht

Kristijan Zontar/shutterstock.com

Baurecht

Mein Haus, dein Grundstück

Verfügbares Bauland ist knapp und quasi unerschwinglich. Der Erwerb eines Grundstücks bzw. eines Hauses im Baurecht ...

theon greyjoy

Baurecht

Speziell: Kennen Sie diese Bauvorschriften?

Es kann sich also ergeben dass Sie neben der Baugenehmigung (Baubewilligung) noch Bewilligungen entsprechend anderer ...

Pressmaster/shutterstock.com

Baurecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Baubereich

Lesen Sie sich ruhig auch einmal das Kleingedruckte eines Vertrages durch, es könnte etwas teurer kommen, als Sie ...

Rido/shutterstock.com

Baurecht

Bauvertragsrecht - das sollten Sie wissen!

Der Bauvertrag kommt als Werkvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen durch Angebot und Annahme ...

Andrey_Popov/shutterstock.com

Baurecht

Kalkulationsirrtum - Da haben Sie sich verrechnet!

Ein Kalkulationsirrtum ist ausnahmsweise dann beachtlich, wenn die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem ...

Shutterstock

Baurecht

Anspruch auf Schadenersatz bei rechtswidriger Handlung

Ansprüche des Auftraggebers bestehen dann, wenn der Auftragnehmer rechtswidrig gehandelt hat - insbesondere also ...

bibiphoto/shutterstock.com

Baurecht

Gewährleistung - Wandlung im Falle eines Mangels

Was bedeutet der Begriff "Wandlung" und welche Konsequenzen hat er? Wir klären auf!

Nonwarit/shutterstock.com

Baurecht

Pauschalvertrag ist verbindlich - auch bei höheren Kosten

Ein Pauschalpreis ist die Vereinbarung einer bestimmten Gesamtsumme für einen vereinbarten Leistungsumfang. ...

baranq/shutterstock.com

Baurecht

Garantie oder Gewährleistung?

Gewährleistung oder Garantie? Was ist was und was bedeutet es jeweils? Wir klären Sie auf, damit es zu keiner ...