Die ÖFV-Ombudsstelle bietet rasche Unterstützung
Die Ombudsstelle hilft vor allem bei der Schlichtung im Streitfall zwischen zwei Parteien. Dabei können die meisten Probleme friedlich aus der Welt geschaffen werden.
Ist Ihr Anliegen mit einer bloßen Auskunft erledigt, wird dies längstens innerhalb einer Woche gemacht. Andernfalls muss spätestens zwei Wochen, nachdem Ihr Anliegen dem Team bekannt wurde, entschieden werden, welches Verfahren für den vorliegenden Fall das erfolgversprechendste ist. Das sogenannte "kleine Verfahren" ist eine moderierte Vermittlung, eventuell unter Beiziehung externer fachlicher Berater. "Große Verfahren" sind Mediations- und Schlichtungsverfahren. Ist trotz Ombuds-Einsatz keine Problemlösung in Sicht, wird ein Verfahren abgebrochen, wenn
- sich die beschuldigte Partei weigert, an der moderierten Vermittlung mitzuwirken;
- eine der Parteien während des Verfahrens eine weitere Mitwirkung verweigert;
- binnen sechs Monaten ab Beginn der moderierten Vermittlung keine Lösung erzielt werden kann.
Danach bleibt nur noch der Weg zu Gericht. Richtet sich die Beschwerde gegen ein Mitglied des Fertighausverbandes, muss dieses dem Verfahren zustimmen und ist auch an den Schiedsspruch gebunden.
Meist kostenlos
Für Konsumenten ist die Beratung bzw. eine Betreuung durch die Ombudsstelle kostenlos, sofern es sich um eine Beschwerde über ein Verbandsmitglied handelt. Nur Kosten, die durch selbst beigezogene Berater (Rechtsanwälte, Sachverständige usw.) entstehen, müssen Sie auch selbst bezahlen. Richtet sich die Beschwerde gegen ein Unternehmen, das nicht dem Fertighausverband angehört, kann eine einmalige Verfahrenskostenpauschale in der Höhe von 100 Euro zu entrichten sein.