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Pauschalvertrag ist verbindlich - auch bei höheren Kosten

Ein Pauschalpreis ist die Vereinbarung einer bestimmten Gesamtsumme für einen vereinbarten Leistungsumfang. Pauschalpreisvereinbarungen sind auch bei erheblicher Über- oder Unterschreitung der Kosten der übernommenen Arbeiten grundsätzlich verbindlich

Pauschalvertrag

Ein Pauschalpreis ist die Vereinbarung einer bestimmten Gesamtsumme für einen vereinbarten Leistungsumfang. Pauschalpreisvereinbarungen sind auch bei erheblicher Über- oder Unterschreitung der Kosten der übernommenen Arbeiten grundsätzlich verbindlich und zwar insbesondere auch dann, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglich veranschlagten Mengen über- oder unterschritten werden.

Ein Mehrpreis trotz Pauschalpreisvereinbarung oder trotz Vorliegens eines garantierten Kostenvoranschlages kann vom Unternehmer im allgemeinen unter folgenden Voraussetzungen gefordert werden:

  • Bei Änderungswünschen des Bestellers;
  • bei Mehrleistungen oder zeitlichen Verzögerungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind und
  • bei Vorliegen eines beachtlichen Irrtums.

Einheitspreisvertrag

Bei einem Einheitspreisvertrag ist das ausgepreiste Leistungsverzeichnis ein Kostenvoranschlag. Das Entgelt des Unternehmers wird nach Fertigstellung der Leistung durch Multiplikation der Einheitspreise mit den tatsächlichen Mengen, Gewichten und Stückzahlen und der anschließenden Addition der sich so ergebenden Positionsergebnisse ermittelt.

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Datum: 25.03.2010
Kompetenz: Finanzierung

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