Anspruch auf Schadenersatz bei rechtswidriger Handlung
Ansprüche des Auftraggebers bestehen dann, wenn der Auftragnehmer rechtswidrig gehandelt hat - insbesondere also vorwerfbar, wenn dieser gegen den abgeschlossenen Vertrag verstoßen hat und dem Auftraggeber dadurch ein Schaden entstanden ist
Der Auftraggeber hat Rechtswidrigkeit (z.B. also den Verstoß gegen den Vertrag), Kausalität und Höhe des Schadens nachzuweisen. Bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses wird das Verschulden vermutet, sodass hier der Auftragnehmer nachweisen muss, dass ihn an der Vertragswidrigkeit kein Verschulden trifft.
Schadenersatzansprüche können innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche können daher auch noch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akut werden.
Der Auftraggeber kann sich bei Vorliegen eines Mangels sowohl auf Gewährleistung wie auch auf Schadenersatz stützen. Es sind dann jeweils gesondert die Voraussetzungen zu prüfen.