Schutzraum im Eigenheim: Haben Sie einen Bunker?
Muss ich einen Bunker bauen? Während es früher strenge Vorschriften gab, hat sich die rechtliche Lage in Österreich deutlich verändert. Wir sagen Ihnen, welche Bestimmungen und technischen Anforderungen für private Schutzräume in Österreich aktuell gelten.
Bis in die 1990er Jahre hinein war ein Schutzraum im Neubau vorgeschrieben. Das Ende des kalten Krieges und generell friedlichere Zeiten haben das Gesetz fürs Erste obsolet gemacht. Heute allerdings fragen sich angesichts unzähliger Krisen und Kriege die Menschen wieder: Brauche ich einen Bunker in meinem Haus?
Obwohl keine gesetzliche Pflicht mehr besteht – dazu später mehr – ist das Interesse an privaten Schutzräumen in den letzten Jahren wieder gestiegen. Auslöser dafür sind zumeist aktuelle Ereignisse wie Naturkatastrophen, größere Blackouts, Reaktorunfälle oder geopolitische Spannungen in der Nähe. Um flexibel zu bleiben, werden private Schutzräume in der heutigen Zeit eher multifunktional geplant. So wird aus dem Bunker schnell der Hobbyraum oder der Fitnessbereich, die im Notfall rasch und unkompliziert ihre eigentliche Funktion zurückbekommen.
Zivilschutz in Österreich: Was Sie wissen müssen, was Sie brauchen und wo Sie Schutz finden
Bunker ist nicht gleich Bunker!
Private Schutzräume sind "Sicherheitsräume" und keine militärischen Bunker. Sie dienen vor allem dem Schutz vor zivilen Gefahren wie Naturkatastrophen oder technischen Unfällen.
Aktuelle Rechtslage zu Schutzräumen in Österreich
Während des Kalten Krieges ab 1967 musste jedes neue öffentliche Gebäude mit einem Schutzraum ausgestattet sein. Die meisten Bundesländer schrieben in jener Zeit auch für private Neubauten Schutzräume vor. Derzeit besteht in Österreich keine bundesweite Verpflichtung mehr, private Schutzräume in Wohngebäuden einzurichten. Die früheren strengen Bauvorschriften wurden in den 1990er Jahren in den meisten österreichischen Bauordnungen aufgehoben. Nur einzelne Bundesländer wie das Burgenland haben noch spezifische Regelungen diesbezüglich, aber auch hier mit Einschränkungen nur für bestimmte Bauvorhaben.
Technische Mindestanforderungen an einen Schutzraum
Der ideale Standort für einen Bunker ist das Kellergeschoß, der Raum sollte sich komplett unter der Erde befinden. Ein- und Notausgang müssen möglichst weit voneinander entfernt liegen. Der Notausgang muss zweimal abgewinkelt ins Freie führen. Der Schutzraum muss in wasserundurchlässiger Bauweise realisiert werden, die Wände müssen aus mindestens 30 cm dickem Stahlbeton bestehen, die Decken brauchen eine Stärke von 25 cm. Der Raum muss mit einem speziellen Belüftungssystem mit Filteranlage ausgestattet sein und die Türen müssen gasdicht, im besten Falle auch panzersicher ausgeführt werden. Weitere technische und bauliche Anforderungen an einen Schutzraum im Privatbereich:
- Mindestgröße pro Person: 0,6 m2 Bodenfläche und 1,4 m3 Raumvolumen (als Richtwert galt früher: 16 m2 für sechs Personen)
- lichte Raumhöhe/-breite: mindestens 2 Meter
- Decken aus Stahlbeton mit 25 cm Mindeststärke
- Flächengewicht der Decken: mindestens 600 kg/m2
- gasdichte Durchführungen aller Leitungen
Kosten für einen Bunker im Eigenheim
Für einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Schutzraum sollten Sie mit mindestens 13.000 Euro für Planung und Material rechnen. Die Baukosten sind hier nicht inkludiert. In Österreich gibt es keine bundesweiten Förderungen mehr, einzelne Gemeinden unterstützen aber den freiwilligen Bau von Schutzräumen. Erkundigen Sie sich also bei Ihrer Gemeinde bzw. dem zuständigen Bauamt, ob es eventuell Kostenzuschüsse für die Errichtung eines Schutzraumes im Eigenheim gibt. Und lassen Sie von Experten checken, inwieweit die vorhandenen Kellerräume zur Umnutzung taugen.
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