Bauarbeiter in orangefarbener Schutzkleidung richtet eine Holzstrebe zwischen zwei Betonwänden in einem tiefen Erdgraben aus umgeben von Erde und Bauschutt

Sicherung Baugrube © serato/shutterstock.com

Künetten zur Abstützung der Baugrubenwände

Bei Baugruben sind Sicherungen dann notwendig, wenn aus Platzgründen keine Böschungen möglich sind. Die Sicherungen können unter Umständen sogar einen zusätzlichen Schutz für das Gebäude bieten und im Boden verbleiben.

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Hinweise und Tipps

Achtung!

Alle Auftragnehmer sind im Bauvertrag zu allen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu verpflichten, da entsprechend der aktuellen Gesetzeslage (z.B. Bauarbeitenkoordinations-Gesetz) auch der Bauherr für Unfälle haftbar gemacht werden kann.

Mit Sicherung bei Erdarbeiten meint man die Abstützung der Baugruben- und Künettenwände gegen Rutschung bzw. Einsturz. Bei Baugruben sind Sicherungen dann notwendig, wenn aus Platzgründen keine Böschungen möglich sind.

Bei Künetten oder Gräben sind Sicherungen ab einer gewissen Tiefe vorgeschrieben. Besonders bei Künetten wird immer wieder aus Kosten- oder Zeitgründen auf die Sicherung verzichtet. Die Sicherungen können, wenn sie für die zukünftige Nutzung keine Hindernisse darstellen unter Umständen sogar einen zusätzlichen Schutz für das Gebäude bieten und im Boden verbleiben.

Ab welcher Tiefe braucht man eine Absturzsicherung?

Grundsätzlich gilt: Ist die Baugrube tiefer als 2 Meter und besitzt einen Böschungswinkel, der größer als 60 Grad ist, muss eine Baugrubensicherung vorgenommen werden. Der Zaun muss mit einem Abstand von mindestens zwei Metern zur Baugrube aufgestellt werden.

Zwingende und optionale Sicherungen bei Künetten und Gräben

Folgende Sicherungen werden üblicherweise bei Künetten oder Gräben ausgeführt:

  • Holzverbau
  • Pölzung mit nicht geschlossener oder geschlossener waagrechter Pfostenlage
  • dichte Pölzung mit Spandelung und gedichteten Fugen
  • Getriebepölzung mit stehender Pfostenlage

Folgende Sicherungen können bei Baugruben ausgeführt werden:

  • Holzverbau
  • Pölzen mit nicht geschlossener oder geschlossener waagrechter Pfostenlage
  • Getriebepölzung mit stehender Pfostenlage
  • Spundwand aus Holzbohlen
  • schwere Pölzung bei Feuermauern
  • Schutz der Böschung mit einer armierten Baufolie
  • Stahl-Kanaldielen, in den Boden gerammt einschließlich eventuell erforderlichen
    Rückverankerungen
  • Böschungssicherung mittels ca. 5-15 cm dicken Spritzbetonsamt einer Bewehrung aus Stahlmatten, welche im Untergrund mittels eingerammten Haken befestigt werden.

Spundwände bestehend aus in den Boden eingerammten ineinander verzahnten Stahlprofilen mit oberen Aussteifungskränzen und eventuell erforderlichen Rückverankerung mittels Stahlanker.

Zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten

Jede Baugrube sollte umzäunt werden. So kann verhindert werden, dass jemand hineinfällt. Um die Baugrube zusätzlich abzusichern, sollten Warnschilder entlang des Zaunes oder am Zaun befestigt werden. Doch Achtung: Ein Schild mit der Aufschrift "Vorischt Baustelle! Elten haften für ihre Kinder" sichert den Bauherrn rechtlich nicht ab.

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Sophia Gruber
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