Besteuerung von Immobilien in Bulgarien
Die Transfersteuer beträgt 2% des Kaufpreises. Diese Steuer sollte der Erwerber zahlen, außer wenn beide Parteien sich dazu geeinigt haben, die Steuer zu teilen. Üblicherweise muss beim Verkauf von Gewerbegrundstücken Mehrwertsteuer gezahlt werden.
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Für den Verkauf von Immobilien muss normalerweise Transfersteuer gezahlt werden, die 2% des Kaufpreises ausmacht. Diese Steuer sollte am Tag der Vollziehung des notariellen Vertrages vom Erwerber gezahlt werden, außer wenn beide Parteien sich dazu geeinigt haben, die Steuer zu teilen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Eintragung der Transaktion im Registrierungsbüro.
In den folgenden Fällen ist man beim Immobilienverkauf von der Transfersteuer befreit:
– die Immobilie wird dem Stammkapital eines Unternehmens mittels einer Sacheinlage hinzugefügt
– die Immobilie wird zwischen zwei Unternehmen transferiert, die sich in einer Fusion, einer Spaltung oder einer Einbringung befinden
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%. Üblicherweise muss beim Verkauf von Gewerbegrundstücken Mehrwertsteuer gezahlt werden. Die einzige Ausnahme gilt für Transaktionen von Land, das an benutzte Gebäude angrenzt. Transaktionen von Land sowie begrenzte Rechte über die Transaktion von Land sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das Mehrwertsteuergesetz definiert "Land" als land- und agrarwirtschaftlich genutzte Flächen, Forste und Wälder. Nach eigenem Wunsch kann der Käufer allerdings auch für eine solche Transaktion Mehrwertsteuer zahlen. Für das Recht zur Bebauung muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden; allerdings sehr wohl dann, wenn die Rohbauarbeiten beendet sind.
Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Immobilien wird mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Wenn der Kapitalgewinn einem ausländischen Rechtsträgers zugute kommt, dann sollte das Doppelbesteuerungsabkommen überprüft werden.
Im Allgemeinen sind Pacht bzw. Miete von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnzwecken von der Mehrwertsteuer befreit, falls der Mieter eine Einzelperson ist. Die Miete bringt Erträge für den Vermieter und kann vom Mieter von der Steuer abgesetzt werden.
Die Besitzer bzw. Benutzer einer Immobilie müssen die folgenden Kosten tragen:
– die örtliche Grundsteuer, die 0,15% der jährlichen steuerlichen Bewertung der Immobilie beträgt
– die örtliche Gebühr für Haushaltsabfälle, deren Höhe jedes Jahr von der Gemeindeverwaltung festgesetzt wird.
Von den örtlichen Steuern ausgenommen sind landwirtschaftlicher Flächen und nicht erschlossene Wälder.
Des Weiteren wird keine örtliche Grundsteuer auf Immobilien mit einer steuerlichen Bewertung von bis zu BGN 1.680 (EUR 860) erhoben. Bei neu errichteten Gebäuden ist die örtliche Grundsteuer ab dem Monat nach dem Monat der Fertigstellung bzw. Erstnutzung des Gebäudes zu erheben.
Die Grundsteuer muss in vier gleichen Raten bis 1. Februar, 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. November des Jahres der Steuerfälligkeit gezahlt werden.
Die Höhe der Notargebühr wird auf Basis des Wertes der Transaktion berechnet, sollte aber nicht mehr als BGN 3.000 (ca. EUR 1.500) betragen.