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Alternative Energie-Contracting

Ein Contracting-Modell ermöglicht Energie- und Kosteneinsparungen sowie die Erhaltung, Verbesserung oder Erneuerung von Anlagen und Gebäuden. Eine Win-Win-Situation für Dienstleister, Kunden und Umwelt.

Unter Energie-Contracting (Contracting, Englisch für vertragschließend) versteht man ein vertraglich vereinbartes Modell zur Drittfinanzierung von Energiesparmaßnahmen und -management. Zum Beispiel optimiert ein Contractor (Energiedienstleister) die Heizungsanlage eines Unternehmens. Je nach Vertragsdauer und –gestaltung bezahlt das Unternehmen dem Contractor die eingesparten Energiekosten, nach Ablauf des Vertrages kommt die Einsparung dem Unternehmen zu gute. Dem Contractor werden seine Aufwendungen und auch sein Gewinn bis Vertragsende abgegolten.


Ohne das Budget eines Unternehmen also zusätzlich zu belasten, ermöglicht ein Contracting-Modell Energie- und Kosteneinsparungen sowie die Erhaltung, Verbesserung oder Erneuerung von Anlagen und Gebäuden. Es entsteht quasi eine Win-Win-Situation für alle und auch die Umwelt profitiert.


Beim Energie-Contracting unterscheidet man zwischen drei verschieden Formen:


Einspar-Contracting (siehe Beispiel)
Der Contractor untersucht beim Einspar-Contracting die Energiesituation eines Unternehmens und entwickelt dann Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Energiekosten zu senken. Im Contracting-Vertrag werden die Einsparziele garantiert. Je nach Vertragsart werden vom Energiedienstleistungsunternehmen folgende Leistungen übernommen: Planung und Durchführung der Einsparmaßnahmen, Garantie für das Erreichen der Einsparziele, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen, Vorfinanzierung der Maßnahmen und die Einschulung der Nutzerinnen und Nutzer.


Die gängigsten Maßnahmen im Einspar-Contracting:



  • Optimierung der Heizungsregelung
  • Installation von energieeffizienter Beleuchtung oder Optimierung der Beleuchtung
  • Optimierung der Lüftung und Kühlung, Wärmerückgewinnung
  • Optimierung der Raumtemperatur
  • Tarifoptimierung
  • Wärmedämmung von Fassaden, oberster und unterster Geschossdecke, Fenstertausch
  • Verbesserung von Pumpen, Motoren, Antrieben
  • Umstellung auf erneuerbare Energieträger
  • Einführung eines Energiemanagements
  • Nutzung von Prozess(ab)wärme (Luft, Dampf etc.)


Anlagen-Contracting (auch Liefer-Contracting)
Hier wird die gesamte Bereitstellung von Nutzenergie ausgelagert. Der Contractor schließt mit dem Kunden einen mehrjährigen Vertrag über die Lieferung von Raum- und/oder Prozesswärme, Kälte, Druckluft, Strom, Dampf usw. Der Contractor errichtet und betreibt die energietechnische Anlage auf eigene Rechnung, das heißt er übernimmt auch das gesamte technische und wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung. Normalerweise bleibt die Anlage bis zum Ablauf des Vertrages im Eigentum des Contractors und geht nach Vertragsende - je nach Vertragsgestaltung - ins Eigentum des Kunden über. Nach Ablauf des Vertrages kann eine Vertragsverlängerung vereinbart oder ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden.

Der Auftraggeber bezahlt für die bezogene Nutzenergie einen vorab vereinbarten, vertraglich geregelten Preis. Dieser setzt sich zusammen aus Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis. Damit werden die Kosten für die Serviceleistungen (wie z. B. Wartung, Instandhaltung, 24-Stunden-Stördienst, Fernüberwachung usw.), die Refinanzierung der gesamten energietechnischen Anlage und der Brennstoffeinkauf abgedeckt.

Den Serviceleistungen kommt im Anlagen-Contracting besondere Bedeutung zu, da es auch für den Energiedienstleister von enormen Interesse ist, die Anlage so wirtschaftlich und energieeffizient wie möglich zu führen, um die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten zu können. Häufig werden in Anlagen-Contracting-Verträgen Garantieelemente aufgenommen, beispielsweise Regelungen für den Ausfall der Anlage, Ertragsgarantien bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie usw.

Betriebsführungs-Contracting
Beim Betriebsführungs-Contracting wird die bestehende Energieversorgungsanlage an einen Contracter übergeben. Diese Möglichkeit kommt vor allem dann in Frage, wenn es um eine funktionstüchtige Anlage geht, die nicht erneuert werden muss. Auch beim Betriebsführungs-Contracting ist der Contractor für die Instandhaltung und Wartung der Anlage, für den Stördienst, für die Bereitstellung von Nutzenergie und für den Brennstoffbezug zuständig. Der Contractor garantiert, dass die Anlage funktioniert und ist für die Beseitigung von Störungen zuständig.

Wird das Betriebsführungs-Contracting als Einspar-Contracting geführt, dann kümmert sich der Contractor um den effizienten Betrieb der Anlage und ist zuständig für das Erschließen von Einsparpotenzialen und für die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang garantiert der Contractor eine Energieeinsparung.

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Datum: 25.02.2013

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