Grundstückserschließung
Ein Stadtplanungszertifikat ist der erste Schritt zur Bebauung; es listet die Vorraussetzungen für die städtische Planung auf und informiert über die Genehmigungen, die notwendig sind, um eine Baubewilligung zu erhalten.
Bevor eine Baubewilligung erlangt werden kann, muss das betreffende Grundstück, falls es zuvor als landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen war, umgemeldet werden. Dies hängt von Lage und Umgebung (intra muros bzw. extra muros) des Grundstücks ab. Während Grundstücke, die sich extra muros befinden, mit 2-4 RON pro Quadratmeter besteuert werden (abhängig von der Qualität des Grundstücks), sind intra muros-Grundstücke von der Steuer befreit.
Nach rumänischen Recht müssen alle errichteten Gebäude die Regelung zur Stadtplanung befolgen (d.h. den Allgemeinen Stadtplanungsplan, den Lokalen Stadtplanungsplan und/oder den Speziellen Stadtplanungsplan).
Ein Stadtplanungszertifikat ist der erste Schritt zur Bebauung; es listet die Vorraussetzungen für die städtische Planung auf und informiert über die Genehmigungen, die notwendig sind, um eine Baubewilligung zu erhalten. Der Baubewilligungsantrag muss einem Rathaus oder einem Kommunalrat vorgelegt werden; unter anderem enthält er die Eigentumsrechte des Antragstellers über ein bestimmtes Grundstück, die Erlaubnis zur Bebauung, ein Stadtplanungszertifikat mitsamt allen Genehmigungen, die darin aufgeführt werden, sowie einen Beleg über die Zahlung der Zulassungssteuer. Die Zulassungssteuer einer Baubewilligung beträgt 1% des geschätzten Werts des Gebäudes. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die Zulassungssteuer mit den tatsächlichen Kosten abgestimmt.
Eine Baugenehmigung legt die Gültigkeitsdauer und den Zeitrahmen fest, in welchem die Bauarbeiten fertig gestellt werden müssen. Innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung der Bewilligung sollten die Bauarbeiten aufgenommen werden; ansonsten läuft die Bewilligung aus und eine neue muss beantragt werden.
Falls der Inhaber der Bewilligung eine stichhaltige Entschuldigung für etwaige Verzögerungen des Baubeginns haben sollte, kann er eine Verlängerung der Bewilligung beantragen. Diese muss 15 Tage vor Ablauf der Bewilligung eingereicht werden. Die Verlängerung kann nur einmal für bis zu 12 weitere Monate gewährt werden.
Sobald der Bauarbeiten beendet sind, sollte das Besitzrecht des Gebäudes im Bestandsverzeichnis registriert werden. Für eine solche Registrierung muss der Antragsteller folgende Dokumente vorweisen: die Baubewilligung, eine Bestätigung der Beendigung der Bauarbeiten, einen Grundbuchauszug über das Gebäude selbst und ein vom Rathaus ausgestelltes Zertifikat, in dem bestätigt wird, dass die Bauarbeiten gemäß den Vorschriften der Baugenehmigung durchgeführt worden sind.