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Frustrierte Anleger hoffen auf Öffnung der Immofonds

Anleger, die ihr Geld in offene Immobilienfonds gesteckt haben, hoffen auf die baldige Wieder-Öffnung der im Zuge von Notmaßnahmen geschlossenen Finanzprodukte

Aufgrund massenhafter Mittelabflüsse mussten führende Fondsgesellschaften wie Kan-Am, Axa, Pramerica oder zuletzt die Credit Suisse verschiedene Immobilienfonds vorübergehend schließen. Die dreimonatige Frist, in der die Papiere aus den Fonds nicht veräußert werden konnten, nähert sich nun jedoch dem Ende.

Ausgang ungewiss

Die Fondsmanager geraten dadurch erneut in eine Zwickmühle. In der ohnehin prekären Situation ist kaum abzusehen, ob die Anleger ihre Gelder bei einer Öffnung der Anlageformen abziehen oder ihre Anteile behalten werden. Schlimmstenfalls droht ihnen daher eine mögliche Fristverlängerung auf bis zu zwei Jahre.

"Für eine mögliche Fristverlängerung existieren verschiedene Stufen", erklärt Frank Bock, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) http://www.bvi.de, auf Anfrage von pressetext. Dem Investmentgesetz zufolge ist es bei Liquiditätsengpässen von offenen Immobilienfonds "der Kapitalanlagegesellschaft vorbehalten, die Rücknahme der Anteile befristet zu verweigern."

Innerhalb der ersten Frist hat die Gesellschaft unter Wahrung der Interessen der Anleger für die Veräußerung entsprechender Vermögenswerte und damit mehr Liquidität zu sorgen. "Reichen nach Ablauf der drei Monate die 'flüssig gemachten' Mittel für die Rücknahme nicht aus, so sind Immobilien des Sondervermögens zu angemessenen Bedingungen zu veräußern. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Rücknahme bis zu weitere neun Monate verweigern." Schließlich kann die Rücknahmeaussetzung in einer dritten Phase um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Verkauf der Fondsanteile an der Börse durch die Anleger während der Frist ist nur unter starken Abschlägen von derzeit sechs bis zehn Prozent möglich.

Individuelle Entscheidungen möglich

Zwar spitzt sich die Situation am Immobilienmarkt angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiter zu. Ob die Aussetzungsfrist eines Fonds verlängert wird oder nicht, ist jedoch von der individuellen Verfassung des Topfes abhängig. Dabei profitieren die Anlageprodukte von stabilen Mittelzuflüssen wie Mieteinnahmen und Zinserträgen, was die Hoffnung der Anleger auf eine Öffnung der Fonds nährt. Diese seien trotz der anhaltenden Marktpanik in jedem Fall gut damit beraten, ihre Anteile zu halten. Dem BVI zufolge wirken die Fonds "auch in Zeiten der Finanzkrise als Hort der Stabilität und federn die dramatischen Verluste anderer Bereiche hervorragend ab."

Durch die starke Abwanderung von Anlegern gerieten die offenen Immobilienfonds an den Rand der gesetzlichen Mindestliquiditätsquote von fünf Prozent des Fondsvermögens, weshalb die Möglichkeit zur Anteilsrücknahme für drei Monate ausgesetzt wurde. Marktschätzungen zufolge ist die Zahl der Aktionäre, die in Aktien und Fonds investieren, im Vorjahr bundesweit um bis zu eine Mio. eingebrochen. Davon waren insgesamt elf der 37 im BVI organisierten offenen Immobilienfonds betroffen. Dabei umfassen die vorübergehend geschlossenen Finanzprodukte mit über 30 Mrd. Euro über ein Drittel des gesamten Marktvolumens. (pte)

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Datum: 13.08.2009

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