Zinshaus-Auktion verspricht bis 30 Prozent über Marktwert
Eigentümer von Zinshäusern in Wien haben erstmals die Möglichkeit, ihre Objekte freiwillig zu versteigern. Die Initiatoren der Wiener Zinshaus-Auktion erwarten Verkaufspreise von bis zu 30 Prozent über Marktwert.
Ab Herbst wird es in Wien erstmals die Möglichkeit geben, Zinshäuser - ganz freiwillig - an öffentliche, institutionelle und gewerbliche Investoren zu versteigern. Die Wiener Zinshaus-Auktion bietet ein sicheres Verfahren für Käufer und Verkäufer, wie die Initiatoren und Immobilientreuhänder Eugen Otto und Oliver Brichard, versprechen. "Mit diesem Projekt erhält das sichere Investment in ein Wiener Zinshaus einen sicheren institutionellen Verkaufsprozess", sagt Brichard.
Bis zu 30 Prozent über Marktwert
Die Marktsituation sei positiv. So wurden im Vorjahr mehr als 830 Millionen Euro in den Kauf von Wiener Zinshäusern investiert, wobei die Nachfrage größer sei als das Angebot. Brichard rechnet mit einem Verkaufspreis von bis zu 30 Prozent über dem Marktwert. Wie sich die Auftragslage für Brichard und Otto selbst entwickeln wird, können die Initiatoren noch nicht einschätzen. Jedenfalls werden aber am 17. Oktober 2013 die ersten beiden Objekte unter den Hammer kommen.
Versteigert werden ein Eckzinshaus in der Belevederegasse im vierten Bezirk mit einer Gesamtnutzfläche von 1.600 Quadratmetern, sowie ein Gründerzeitzinshaus im dritten Bezirk, das eine Nutzfläche von rund 3.400 Quadratmetern bietet. Für beide Objekte erwarten die Organisatoren reges Interesse bei den Bietern. Nicht zuletzt auf Grund der "ausgezeichneten Lage", in der sich beide Häuser befinden. Bis auf eine Portierswohnung ist das Objekt in der Reisnerstraße im dritten Bezirk komplett vermietet. Auch im vierten Bezirk ist das zur Versteigerung stehende Wohnhaus abgesehen von einem Büro, zur Gänze vermietet.
Kein Platz für Ladenhüter
Auf den Markt kommt, so Brichard, "seltene Ware", die Auktionen bieten keinen Platz für "Ladenhüter". Potenziellen Käufern steht eine umfangreiche Dokumentation durch einen beeidigten Sachverständigen zur Verfügung und sie haben etwa drei Monate Zeit, sich mit der Wunsch-Immobilie auseinander zu setzen. Der Verkäufer legt vor Beginn der Auktion ein Mindestgebot fest und ist damit vor einem zu hohen Wertverfall sicher. Um den Auktionsprozess zu unterstützen, soll die Kosten dafür vor allem der Abgeber tragen. Die Verkäuferprovision ist nach Größe, Schätzwert der Liegenschaft und dem erzielten Erfolg in der Auktion gestaffelt und wird vorher vertraglich festgelegt. Analog zur Maklerverordnung ist sie aber immer mit maximal sechs Prozent begrenzt.
Notariell bestätigt
Stefan Artner, geschäftsführender Gesellschafter bei Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte, der das Projekt juristisch begleitet hat, erklärt: "Diese Art der freiwilligen Versteigerung erfolgt, anders als bei Zwangsversteigerungen, nicht durch das Gericht, sondern unter Beiziehung eines Notars, der nach dem Zuschlag die notwendige Amtsbestätigung für das Grundbuch ausstellt und das Meistbot entsprechend der Versteigerungsbedingungen verteilt."