Eigentums- und Nießbrauchrecht in Polen
Unbefristetes Nießbrauchrecht ist häufig bei Immobilien, deren Eigentümer das Finanzministerium bzw. örtliche Behörden sind. Limitierte Dauer des Nutzungsrechts sowie jährliche Abgaben unterscheidet unbefristetes Nießbrauch- von vollem Eigentumsrecht.
Unbefristetes Nießbrauchrecht - eine Eigenheit des polnischen Rechtssystems - ist bei Immobilien, deren vollständiger Eigentümer das Finanzministerium bzw. lokale Behörden sind, weit verbreitet.
Zwei wichtige Punkte, die unbefristetes Nießbrauchrecht von voller Eigentümerschaft unterscheiden, sind die begrenzte Dauer des Nutzungsrechts der Immobilie sowie die jährlichen Abgaben.
Unbefristetes Nießbrauchrecht wird normalerweise für 99 Jahre festgesetzt. In bestimmten Fällen wird jedoch auch eine Laufzeit von 40 Jahren erlaubt. Ein Antrag auf Verlängerung des dauernden Nießbrauchrechts (für eine weitere Zeitspanne von 40 bis 99 Jahren) darf vom Besitzer nur im Falle eines vorrangigen Gemeindebedarfs abgelehnt werden.
Die Kosten für unbefristetes Nießbrauchrecht setzen sich aus einer einmaligen Abgabe von 15-25% und einer jährlichen Zahlung von bis zu 3% des Gesamtwerts der Immobilie zusammen. Die jährliche Zahlung und der Prozentsatz für die Berechnung können jährlich erhöht werden. Da solche Modifikationen oft erst nach dem Kauf verlautbart werden, sind sie häufig Anlass für Auseinandersetzungen.
Unbefristetes Nießbrauchrecht ist frei übertragbar. Diese Überschreibung wird jedoch nur durch Registrierung der jeweiligen Rechte im oben genannten Register wirksam. Ein unbefristeter Nießbraucher hat auch das Recht, das Objekt zu vermieten oder zu verpachten.