Rechtskosten beim Immobilienkauf in Polen
Beim Immobilienkauf in Polen müssen zwei staatlich festgesetzte Gebühren beachtet werden: Notargebühren sowie Einträge und Löschungen in Land- und Hypothekenregistern. Für Anwälte und Veröffentlichungen gibt es keine gesetzlichen Anforderungen.
Wie durch Artikel 89§1 des Notargesetzes festgeschrieben, sind die Beteiligten einer notariellen Urkunde sowohl gemeinsam als auch einzeln für die Zahlung von Notargebühren haftbar.
Einträge und Löschungen in Land- und Hypothekenregistern, zum Beispiel in Bezug auf Eigentümerschaft, unbefristetes Nießbrauchrecht, limitierte Immobilienrechte, persönliche Recht und Ansprüche etc. sind gebührenpflichtig. Gebühren schwanken zwischen 60 und 200 PLN.
Für Anwälte und Veröffentlichungen gibt es keine gesetzlichen Anforderungen.