Rechtskosten in Rumänien
Für die Beglaubigung von Dokumenten, müssen Notargebühren gezahlt werden. Um rechtlich bindend zu sein, sollte der Erwerb von Immobilien registriert werden. Falls der Verkäufer ein Rechtsträger ist, muss eine Registrierungsgebühr entrichtet werden.
Für die Beglaubigung von Dokumenten, die sich mit Immobilienrechten befassen, müssen Notargebühren gezahlt werden. Diese hängen vom Wert der Immobilientransaktion ab und reichen von RON 150 für Transaktionen, in denen bis zu RON 13.696 umgesetzt werden, bis RON 5.286 + 0,5% für Geschäfte, in denen mehr als RON 549.231 umgesetzt werden.
Es gibt keine gesetzlich geregelten Beschränkungen der Gebühren der Anwälte bzw. der Veröffentlichung.
Um rechtlich bindend zu sein, sollte der Erwerb von Immobilien im Bestandsverzeichnis, das vom örtlichen Grundbuchbüro verwaltet wird, registriert werden. Falls der Verkäufer ein Rechtsträger ist, muss zur Registrierung eine Gebühr von 0,3% des Wertes der Immobilie entrichtet werden, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, bzw. eine Gebühr von 0,5% des Immobilienwertes, wenn der Käufer ein Rechtsträger ist.