Besteuerung in Rumänien

Mit einigen Ausnahmen ist die Überschreibung des Rechtsanspruches auf Immobilien von der MwSt. befreit. Die Einnahmen natürlicher Personen aus der Übertragung der Rechte müssen als Erträge versteuert werden, die von Unternehmen unterliegen der KSt. von 16%.

Die Überschreibung des Rechtsanspruches auf Immobilien ist für gewöhnlich von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung gilt allerdings nicht für neue Gebäude (oder deren Teile) oder Grundstücke, auf denen Bauarbeiten beabsichtigt oder beendet sind, wenn dieses Grundstück einer Person gehört, die nach dem Erwerb, der Veränderung oder der Bebauung der Immobilie zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt war; in solchen Fällen wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben.

Falls sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in Rumänien als Mehrwertsteuerzahler gemeldet sind, wird die Mehrwertsteuer nicht tatsächlich gezahlt, sondern nur auf der Rechnung vermerkt (als Übergang der Steuerschuld) und in den Geschäftsbüchern als absetzbare bzw. erhobene Mehrwertsteuer eingetragen.

Der Verkauf von Anteilen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen natürlicher Personen aus der Übertragung der Besitzrechte (oder anderer Immobilienrechte) müssen in Einklang mit den Verträgen, die unter Lebenden abgeschlossen wurden, als Erträge versteuert werden. Diese Steuer hängt ab von Wert und Dauer des Besitzes der Immobilie (bis zu / mehr als drei Jahre).

Einnahmen rumänischer Unternehmen - inklusive der Einnahmen aus der Liegenschaftsübertragung sowie aus Mietverträgen - unterliegen einer Körperschaftsteuer von 16%. Der selbe Steuersatz gilt für Unternehmen, die ihre Anteile verkaufen.

Einnahmen ausländischer Firmen aus dem Verkauf von Gebäuden sowie aus der Vermietung von Immobilien in Rumänien, müssen auch mit 16% Körperschaftsteuer versteuert werden.

Was Steuerabkommen angeht, die von Rumänien unterzeichnet worden sind, so muss jeglicher Kapitalertrag aus Immobilien gemäß den Versteuerungsbestimmungen des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, versteuert werden.

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Datum: 27.08.2008

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