Signa-Deal: Karstadt und Kaufhof fusionieren
Die Galeria Kaufhof GmbH und die Karstadt Warenhaus GmbH schließen sich nach längerer Sondierung zusammen. Der Deal muss noch von den Wettbewerbsbehörden genehmigt werden.
Die Verträge sind ausgehandelt und bereits unterschrieben: Wie der Immobilienkonzern Signa heute mitgeteilt hat, wird ein Kaufhaus-Konzern mit über 240 Standorten in einem Joint Venture zusammengefasst, an der die Signa 50,01 Prozent und HBC 49,99 Prozent halten werden.
Zum neuen gemeinsamen Unternehmen von Signa und der Hudson ́s Bay Company (HBC) – bis dato Kaufhof-Eigentümerin – zählen neben der Karstadt Warenhaus GmbH, das gesamte Einzelhandelsgeschäft von HBC Europe, Karstadt Sports und der gesamte Lebensmittel- und Gastronomiebereich beider Unternehmen (Dinea, Galeria Gourmet, Karstadt Feinkost, Le Buffet).
Neues Unternehmen leitet Signa Retail-Chef Stephan Fanderl
Das neu entstehende Handelsunternehmen, in dem auch die bestehenden E-Commerce-Plattformen (galeria-kaufhof.de, saks-off-5th.de, inno.be, hudsonsbay.nl, dinea.de, karstadt.de, karstadt-restaurant.de, karstadt-reisen.de, hood.de, kisura.de und karstadtsports.de) zusammengeführt werden, soll unter der Führung von Karstadt-CEO und Signa-Retail Geschäftsführer Stephan Fanderl stehen.
Signa Prime Selection übernimmt Europa-Immobilien-Portfolio von HBC
Im Rahmen der Partnerschaft erwirbt die Signa Prime Selection AG 50 Prozent am europäischen Immobilienbestand von HBC. Zu diesem Immobilienportfolio gehören zukünftig 39 Immobilien aus einem bestehenden Joint Venture von HBC in Europa sowie 18 weitere Immobilien, die sich bislang im Eigentum von Galeria Kaufhof befinden. HBC wird weiterhin 50 Prozent der Immobilien halten.
Der Kaufhof-Standort in Köln und das Carsch-Haus in Düsseldorf werden zu 100 Prozent von der Signa Prime Selection AG übernommen. Die daraus erzielten Erlöse werden in das operative Geschäft investiert und zur Rückführung der Verbindlichkeiten verwendet, wie es seitens Signa heißt.
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden.