© ImYanis/shutterstock.com

Spekulationssteuer fällt

Ab 1. April - kein Scherz - ist alles wieder anders: Durch das Sparpaket fällt die Spekulationssteuer auf Immobilien. Was sich dadurch alles ändert erklärt der Verband der Immobilientreuhänder.

Werden derzeit Grundstücke, Immobilien und Gebäude mit Gewinn verkauft, dann ist der daraus entstandene Gewinn im Privatbereich zehn Jahre steuerpflichtig, dann steuerfrei. Im betrieblichen Bereich gilt diese Steuerbefreiung nur für Grund und Boden, nicht aber für das Gebäude (ausgenommen § 5 Abs. 1 Bilanzierer). Innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren (in Sonderfällen 15 Jahren) ist der Gewinn im Privatbereich nach dem Tarif in der Einkommensteuer zu versteuern (volle Progression). Die Umwidmung von Grund und Boden von Grünland zu Bauland hat derzeit per se keine steuerrechtliche Konsequenz. Die Grundsteuer, die quartalsweise bezahlt wird und an die Gemeinden fließt, wird nicht verändert. Grunderwerbsteuer bei Liegenschaftsveräußerung bleibt gleich.

  1. Spekulationsfrist wird abgeschafft
  2. Altvermögen für umgewidmeten Grund + Boden: 15 %
  3. Altvermögen Immobilien: 3,5 %

Grundstücks- und Liegenschaftsgewinne bei Veräußerung:

Die 10 Jahre Spekulationsfrist wird abgeschafft, somit gilt die Steuerpflicht weiter.

  • Fällt für Veräußerungsgewinne von Liegenschaften und Gebäuden an, die ab 1.4.2002 erworben wurden und veräußert werden (die derzeit 10-jährige Spekulationsfrist bei Liegenschaften und Gebäuden wird mit 1.4.2012 aufgehoben).
  • Betrieblicher Bereich und privater Bereich werden gleich behandelt – Veräußerungsgewinne von Immobilienverkäufen werden mit 25 % besteuert.
  • Steuerfrei bleiben: Gebäude die selbst hergestellt wurden, Enteignungen und wenn Grundstück Hauptwohnsitz war (2 Jahre seit der Anschaffung oder 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Verkauf)
  • Steuersatz 25%, keine Progression,
  • zusätzlicher Inflationsabschlag nach 10 Jahren (jährlich 2,5%, höchstens 50%), damit wird die Substanz nicht besteuert (analog zu Vorschlag der Steuerreformkommission 1999)
  • Instandsetzung und Herstellungsaufwendungen reduzieren den Veräußerungsgewinn (nicht Instandhaltung)

Altvermögen

  • fällt für Altvermögen (Grundstücke die vor dem 1.4.2002 angeschafft wurden) erst beim Verkauf nach dem 1.4.2012 an.
  • Höhe: 15 % vom Verkaufserlös (wenn Grünland in Bauland ab 1.1.1988 umgewidmet und dann verkauft wird); 3,5 % beim restlichen Altvermögen (ausgenommen Hauptwohnsitz; in das restliche Altvermögen fallen auch Umwidmungen vor dem 1.1.1988).
  • Man unterstellt einen Wertzuwachs bei Umwidmungen pauschal von 60 % und beim restlichen Altvermögen von 14 % (davon dann 25% Steuersatz ergibt die im Vorpunkt angeführten Prozentsätze); auf Antrag des Steuerpflichtigen wird der tatsächliche (niedrigere) Wertzuwachs – zB in strukturschwachen Regionen wie Waldviertel, Steiermark -versteuert.
  • Werden die anderen laufenden Einkünfte des Steuerpflichtigen niedriger als durchschnittlich mit 25 % besteuert, dann kann auf Antrag der niedrigere Tarifsteuersatz angewendet werden (Veranlagungsoption).
  • Die Umwidmung von Altvermögen kann auch erst in der Zukunft erfolgen (zB Acker vor 15 Jahren angeschafft, wird in 2 Jahren umgewidmet und in 5 Jahren verkauft)
  • Einhebung/Abfuhr erfolgt wie bei GrEStG durch Notare oder Anwälte

Betroffen sind alle Personen und Unternehmer, die ab 1.4.2012 Immobilien, Häuser, Grundstücke etc. verkaufen. Die Grundsteuer wird nicht erhöht. Die Grunderwerbsteuer bleibt gleich.

Aufkommen
2013 350 Mio. Euro
2014 450 Mio. Euro
2015 500 Mio. Euro
2016 750 Mio. Euro

Inkrafttreten

Die Neuregelung gilt ab 1. April 2012. Die Einhebung der KEST auf Veräußerungsgewinne bei Liegenschaften und Abfuhr durch die Notare (analog zur Grunderwerbsteuer) gilt ab 2013 (für 2012 in der ESt-Erklärung). Die 10 Jahre Spekulationsfrist wird abgeschafft, somit gilt die Steuerpflicht weiter.

AutorIn:
Datum: 15.03.2012

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Investment

Storebox

Investment

Signa investiert in digitales Selfstorage-Start-up

Konzept und bisheriges Wachstum würden überzeugen: Der Immobilienkonzern steigt deshalb mit bis zu 20 Prozent beim ...

Immofinanz

Investment

S Immo-Beteiligung: Closing im Immofinanz-Deal erfolgt

Die im Frühjahr 2018 erfolgte Transaktion ist nunmehr abgeschlossen: Die Immofinanz zahlte 390 Millionen Euro für ...

Luftbildprofis

Investment

30-Millionen-Anleihe der Value one holding

Die value one holding AG begibt eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro und einer Laufzeit ...

Stora Enso

Investment

Stora Enso baut um 45 Millionen CLT-Werk in Schweden

Der Konzern will mit seiner dritten Produktionsstätte seine Position am Massivholz-Baustoff-Markt ausbauen. ...

TH Real Estate

Investment

Tierisch: THL Real Estate kauft „Adler und Ameise“

Investoreninteresse an Wiener Büroimmobilien bleibt hoch. Jüngstes Beispiel: TH Real Estate hat für ihren Austrian ...

Hallmann Holding

Investment

Süba-Deal: Hallmann Holding nun alleiniger Eigentümerin

Wie jetzt bekannt wurde, haben Klemens Hallmann (Bild) und seine Hallmann Holding International Investment GmbH die ...

Chen Tai-Lin/shutterstock.com

Investment

UBM hat jetzt vier neue Hotelprojekte am Start

Hotelboom hält an: Der Immobilienentwickler meldet die Akquisition von vier Projekten in Deutschland, den ...

Baumit

Investment

Fassade auf Französisch: Baumit kauft Cantillana

Vor fünf Jahren hat Baumit seine Zelte am französischen Markt aufgeschlagen. Mit dem Kauf des Fassadengeschäftes ...

IMMOFINANZ

Investment

Immofinanz übernimmt Anteile der S Immo AG

Wie die Immofinanz heute Nachmittag, 18. April 2018, gemeldet hat, hat der Konzern 19.499.437 Inhaberaktien ...