© Tscherkassky

FM Studie erhebt barrierefreies Bauen im Bildungsbereich

Bis 2016 müssen alle öffentlichen Gebäude - auch im Bildungsbereich - barrierefrei zugänglich sein. Martin Tscherkassky erhob in seiner FM-Studie den aktuellen Stand sowie Herausforderungen und Möglichkeiten.

„Notwendige Voraussetzung für ein chancengleiches Studium ist ein barrierefreier Zugang zu allen universitären Einrichtungen und Gebäuden.“ Dies gilt auch für andere Ausbildungsstätten wie Schulen oder anderen Einrichtungen im Bildungsbereich auf allen Ebenen.

Der Status der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Ausbildungsstätten

Die Etappenpläne der einzelnen Bundesressorts zeigen, dass an der Barrierefreiheit gearbeitet wird, aber noch ein weiter Weg zurückzulegen ist. Mit der Einrichtung dedizierter Stellen, die sich um die Belange betroffener Personen kümmern, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Im Falle der Universität für Bodenkultur hat die eingehende Analyse ergeben, dass der momentane Status im Mittelfeld der Möglichkeiten liegt. In etlichen Fällen gibt es aber noch Handlungsbedarf.

Wird das angepeilte Ziel erreicht werden?

Die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, die mittlerweile einigermaßen klar und detailliert definiert wurden, stellt realistischerweise aus heutiger Sicht auch bei erfolgter Erstreckung der Frist bis 2020 ein ambitioniertes Ziel dar. Es bedarf noch großer Anstrengungen, das Ziel zu erreichen. Es ist jedoch nicht unerreichbar. In Fällen, in denen aus technischen Gründen keine Optimallösung gefunden werden kann, müssen organisatorische Maßnahmen gesetzt werden, um die Dienstleistungen, die von Bildungseinrichtungen angeboten werden, für jedermann uneingeschränkt zugänglich zu machen.

Welche Herausforderungen gibt es?

Die größte Herausforderung stellt wohl die Finanzierung von Umbaumaßnahmen dar. Hier kann einiges eingespart werden, indem die Maßnahmen von vornherein in jede Planung selbstverständlich mit aufgenommen werden. Ausgehend von einer Strategie, die von der Universitätsleitung formuliert und getragen werden muss, ist jede Maßnahme auf ihre Auswirkungen auf die Barrierefreiheit zu prüfen. Eine weitere Herausforderung ist die Koordination der Stellen, die mit barrierefreiem Bauen betraut sind und den Entscheidungsträgern. Die komplexe Kompetenzsituation (Eigentümer vs. Nutzer) trägt nicht unbedingt dazu, die finanziellen und organisatorischen Zuständigkeiten von vornherein klar gegeneinander abzugrenzen. Hier wird es nötig sein, über das geforderte Mindestmaß hinaus im Sinne einer sozialen Verantwortung tätig zu werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Einerseits wird die Herstellung der Barrierefreiheit primär durch bauliche Maßnahmen zu realisieren sein. Es ist jedoch kaum realistisch, alle Bereiche aller Gebäude gleichermaßen zugänglich und nutzbar zu (umzu-)gestalten. Hauptaugenmerk sollte daher darauf gelegt werden, dass die durch Studierende genutzten Einrichtungen (Hörsäle und Seminarräume, Bibliotheken, Mensen, Servicestellen) barrierefrei zu machen. Bei anderen Bereichen und solchen, wo dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, kann man sich mit organisatorischen Maßnahmen helfen. So plant zum Beispiel das BMWFJ die Einrichtung eines barrierefrei erreichbaren Servicezentrums in seinem Hauptgebäude am Stubenring. Dort haben behinderte Menschen direkten Zugang zu den Dienstleistungen. Im Bedarfsfall können die Ansprechpersonen dem Kunden also entgegenkommen.

Allgemeine Einrichtungen wie Aufzüge, Sanitärräume o.ä. sollten jedenfalls barrierefrei sein. Dies dient nicht nur Erfüllung gesetzlicher Auflagen für die Antidiskriminierung Behinderter sondern hilft auch allen anderen Personen (z.B. temporär mobilitätsbeeinträchtigen Personen, Lieferanten etc.)

Der systemische Ansatz der Schaffung eines Behindertenkonzeptes hilft im Einzelfall jede geplante Maßnahme einfach und ohne großen Aufwand im Vorfeld zu evaluieren, damit später keine Mehrkosten entstehen. Und nochmals erwähnt werden kann eine Verbesserung der Ausbildungssituation und der aktiven Bewusstseinsbildung für alle Stakeholder.

An der Universität für Bodenkultur besteht das klare Bekenntnis zur Förderung von Menschen mit Behinderung. Dieses Bekenntnis ist durch deutliche Maßnahmen mit Leben zu erfüllen. Eine Stärkung der Stabsstelle und ein klares und ehrliches Commitment zu dem Thema durch die Universitätsleitung, wie es im Falle der BOKU besteht, werden dazu beitragen, das Thema nach und nach zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

Das folgende Zitat summiert sehr eindrucksvoll, worum es geht: „Die Tendenz, den etwas sperrigen Betriff des «barrierefreien Bauens» aufzugeben und vielmehr von «universellem Design» zu sprechen, erscheint weit tiefer zu greifen, als lediglich semantische Stolpersteine beseitigen zu wollen. Damit wird auf eine Verantwortung hingewiesen, welche die gesellschaftliche Ordnung, deren Rechte und Pflichten, Chancen und Möglichkeiten anspricht. Universelles Design bedeutet keinesfalls allein die Verpflichtung gegenüber Randgruppen. Im Grunde ist es eine wesentlich fundamentalere Auseinandersetzung mit den zugebilligten Rechten eines jeden Gesellschaftsmitglieds und damit mit dem Begriff der Freiheit.“

Dem kann man sich nur anschließen.

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Archivmeldung: 10.09.2013

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