Tagung Recycling-Baustoffverordnung
Noch heuer soll die ÖNORM B 3151 in Form einer Recycling-Baustoffverordnung für Baurestmassen rechtsverbindlich werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) informiert Interessierte über die neuen Anforderungen an den Abbruch.
Die neue Recycling-Baustoffverordnung tritt großteils mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Betroffen sind Bauherren - sowohl auf Seiten des Abbruches, als auch des Neubaus - , Bauunternehmer, Recyclingbetriebe und Experten, die spezifische Aufgaben der Verordnung übernehmen. Im Rahmen einer Tagung des BRV informieren Experten über die neue Verordnung sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht.
Zahlreiche Experten, verschiedenste Perspektiven
Experten aus der Recyclingbranche, Politik und Recht beleuchten auch die Konsequenzen für mobile Recycling-Anlagen, für Prüfanstalten, sowie bezüglich Rechts- und Abgabensicherheit. Am Podium unter anderen: Evelyn Wolfslehner, Roland Starke/beide BMLFUW, Josef Decker/NÖ Straßenbaudirektor, Christian Mlinar/Bernegger GmbH, Martin Car/BRV, Martin Wieser/Ökotechna GesmbH, Wolfgang Stanek/Water & Waste GmbH sowie Herbert Billmaier/TPA GmbH und Amtsdirektor Markus Miksu/BMF.
Die Tagung „Die neue Recycling-Baustoffverordnung“ findet am 15. Oktober 2015 im Arcotel Wimberger in Wien statt.