Neue Verordnung für Baustoff-Recycling
Die Abfallendeverordnung befindet sich in der finalen Konzeptionsphase und setzt adaptierte und neue Normen voraus. Achtung: Die Rückbaunorm birgt gleich zwei große Novitäten: Schadstofferkundung und Freigabeprotokoll.
Im Sinne der bestehenden Richtlinie für Baustoff-Recycling ist eine neue Abfallendeverordnung in Planung. Diese soll zehn Recycling-Baustoffarten definieren, die bau- und umwelttechnischen Anforderungen genügen müssen, um schon bei der Produktion den Recycling-Status zu erhalten. Die notwendigen Normen für den verwertungsorientierten Rückbau und für Recycling-Baustoffe, sollen noch 2013 fertig gestellt werden.
Mehr Rechtssicherheit
Günter Gretzmacher, Präsident des Baustoff-Recycling Verbandes: „Wir erhoffen uns durch die in Ausarbeitung befindliche Verordnung mehr Rechtssicherheit und eine höhere Wertschätzung des Baustoff-Recycling-Produktes“.
Normen in Konzeptionsphase
Die Verantwortlichen im zuständigen Lebensministerium (BMLFWU) wollen zwar noch keine Details über die neue Verordnung verraten, klar sei aber, dass jedenfalls für die Klassen A+ und A ein Abfallende vorbereitet werde. „Dies setzt einen neuen Standard beim verwertungsorientierten Rückbau voraus, also ein hohes Niveau beim Abbruch“, erklärt Jutta Kraus, Expertin des Ministeriums.
Voraussetzung: Rückbaunorm
Also wird nun auch eine Rückbaunorm erarbeitet. Diese Norm wird klarstellen, dass der Rückbau erst nach einer kompletten Entrümpelung des Bauobjektes beginnen darf. Dabei muss vorbereitend eine Schadstofferkundung durchgeführt werden. Für Großprojekte ab 5.000 m³ umbauten Raumes muss dies eine externe Fachanstalt durchführen, für „normale“ Abbrüche kann dies ein Fachexperte mit abfallwirtschaftlichen und bautechnischen Kenntnissen erledigen. Die Qualifikationsanforderungen an die genannten Fachexperten sind allerdings noch nicht klar definiert. Auch wie man mit Kleinstbaustellen, etwa der Sanierung eines Badezimmers oder ähnliches umgehen soll, steht noch in den Sternen.
Rückbau nach Freigabe
Eine weitere geplante Neuerung: Es soll ein „Freigabeprotokoll“ anzufertigen sein, das den recyclinggerechten maschinellen Rückbau erlaubt. Damit kann dem Baustoff-Recycling-Betrieb gegenüber sichergestellt werden, dass die mineralische Baurestmasse sortenrein und frei von Verunreinigungen ist. Außerdem sollen weitere Materialien in der Abfallbehandlungspflichten-Verordnung angeführt sein, die aber nur teilweise ein Abfallende beim Produktionsvorgang erhalten werden.