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Energieeffizienzgesetz: "Es fehlt an Spielregeln"

Vor einem Jahr beschlossen und seit einem halben Jahr in Kraft, hapert es bei der Umsetzung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes(EEffG) noch. Die WKÖ sieht den Grund dafür in fehlenden Vorgaben, die die Akteure zur Umsetzung brauchen würden.

Das Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist klar: Energielieferanten sollen nachweislich Energie-Einsparungen im Umfang von 0,6 % ihres Letztjahresumsatzes durchführen. In Summe wird über sechs Jahre ein Einsparvolumen von 159 Petajoule vorgeschrieben. Doch bei der Fixierung und Anrechnung von Energie-Einsparmaßnahmen hapert es noch. "Die Wirtschaft bekennt sich zur Energieeffizienz! Doch derzeit sind die Bestimmungen des Gesetzes teils nicht in die Realität umzusetzen."  kritisiert Stephan Schwarzer, Leiter der WKÖ-Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik, das Gesetz, das derzeit mehr blockiere als ankurble.

Vorgaben zur Erfüllung nötig

Es fehlen transparente, klare Vorgaben in Form einer Richtlinienverordnung, die festlegt, welche Einspar-Maßnahmen in welchem Ausmaß anrechenbar sind. Laut Schwarzer führt das Fehlen selbiger dazu, dass Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden Zuschläge im Namen des EEffG in maximaler Höhe des Ausgleichsbetrags vorschreiben, sprich die drohenden Ausgleichszahlungen vorsorglich auf die Rechnungen der Kunden aufschlagen. Dies vor allem mit der Begründung, dass es noch keine anerkannten Einsparmaßnahmen gibt. „Ohne Richtlinienverordnung ist nicht klar, wie hoch die Kostenbelastung der Betriebe tatsächlich ausfällt. Und auf der anderen Seite stehen Lieferanten, die zwar Einsparmaßnahmen setzen wollen, oder dies schon jetzt quasi ins Blaue tun, weil sie nicht wissen, wie diese zu bewerten sind". Laut dem WKÖ-Experten ist frühestens mit Anfang November mit einem In-Kraft-Treten dieser Richtlinie zu rechnen. "Wenn wir die Vorgaben aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz in Chancen umwandeln wollen, brauchen Energieversorger und Energie verbrauchende Betriebe klare Spielregeln. Sonst kommt das Match nicht in Gang."

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Datum: 23.07.2015

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