Keine Kündigungssteuer
Im Nationalrat wurden einige für die Bauwirtschaft relevanten Beschlüsse gefällt: Die Kündigungssteuer wurde vorerst in den Sommer verschoben, bei Schichtarbeit gibt es Zusatzurlaub, bei Hitze wird nicht mehr gearbeitet,...
Im heimischen Parlament wurden in der letzten Sitzung vor Weihnachten 2012 einige für die Bauwirtschaft relevanten Beschlüsse gefällt.
Keine Kündigungssteuer für die Bauwirtschaft
Für die Bauwirtschaft gibt es ab 1. Jänner 2013 keine „Kündigungssteuer“. Ab Jahresbeginn werden alle Arbeitgeber bei Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet 113 Euro an die öffentliche Hand abzuliefern. Auf Wunsch der Bausozialpartner wird diese Abgabe für alle Betriebe, die der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) unterliegen, erst mit 1. Juli 2013 schlagend. Dadurch werden viele geplante Kündigungen mit Jahresende in der Bauwirtschaft verhindert. Als Gegenleistung wird ein Pauschalbetrag von Seiten der BUAK an das Sozialministerium abgeführt.
Zusatzurlaub bei Schichtarbeit
Vom Kollektivvertrag per Gesetz abgesichert, erhalten Bauarbeiter ab 1. Jänner 2013 bei acht Wochen Schichtarbeit einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
Ausbau der Sozialbetrugsbekämpfung
Ab Jahresbeginn werden bei BUAK-Kontrollen, bei denen Unterentlohnung festgestellt und zur Anzeige gebracht wird, betroffenen Arbeiter informiert.
Hitze wird Schlechtwetter
Ebenfalls beschlossen: Bei großer Hitze, klirrender Kälte, Wind und Regen dürfen die Arbeiten im Freien eingestellt werden und es gibt dafür eine 60prozentige Entschädigung. Die Kriterien müssen von den Bausozialpartnern bis Sommer vereinbart werden.