„Ungezielte Umverteilung, Verletzung von Gerechtigkeitsideen”
Der österreichische Ökonom Christian Keuschnigg, Professor an der Universität St. Gallen und ehemaliger IHS-Direktor, machte sich unlängst viele Gedanken um die Gerechtigkeit in der heimischen Immobilienwirtschaft. Hier finden sich in groben Auszügen seine Leitgedanken.
In seinem Kommentar Nr. 14 für das Wirtschaftspolitische Zentrum, ein Kompetenzzentrum der Universität St. Gallen, beschäftigt sich Keuschnigg mit dem altbekannten Thema „Wie kann die Immobilienwirtschaft leistbares Wohnen anbieten?”.
Nein zu Preiseingriffen
Der Staat soll Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln, so Keuschnigg, der ebenso auf die vertikale Gerechtigkeit verweist (nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip soll von oben nach unten verteilt werden) als auch auf die horizontale Gerechtigkeit (Grundsatz der Gleichbehandlung). Im Klartext: Personen und Familien mit gleichem Einkommen und in gleichen Verhältnissen wie z.B. Zahl der Kinder sollen gleich behandelt werden.
Keuschnigg jedoch vermisst die Anwendung dieser simplen Ansätze in der wirtschaftspolitischen Praxis. „Sie werden laufend und in stoßender Weise verletzt. Das Problem ist, dass in Österreich immer mehr Umverteilungspolitik über Eingriffe in den Preismechanismus betrieben wird“, so der Professor, vor allem in der Wohnungswirtschaft.
„Das ist unfair“
Preiseingriffe hätten nicht nur ungezielte Umverteilung in alle möglichen Richtungen zur Folge, sie verletzten grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen und führten zudem zu einem Fehleinsatz von knappen Ressourcen und beschädigten die Leistungsfähigkeit der Immobilienwirtschaft, mit den knappen Ressourcen an Arbeit und Kapital mehr Wohnraum für den richtigen Bedarf zu schaffen. Keuschnigg: „Nicht nur wird der Kuchen, den es zu verteilen gilt, viel kleiner als möglich, er wird auch noch oft an die Falschen verteilt. Das ist unfair“.
Forderung nach „Einkommenszuschüssen unten”
Daher fordert er eine klare Trennung der Allokations- und Verteilungsaufgaben. „Das richtige Instrument für Umverteilung ist der Steuer-Transfer-Mechanismus mit progressiven Steuern oben und gezielten Einkommenszuschüssen unten, die an die individuelle Situation anknüpfen und streng nach den Grundsätzen der vertikalen und horizontalen Gerechtigkeit ausgestaltet sind”. Eine Mietpreisdeckelung dagegen verteile im Durchschnitt zwar auch zu kleinen Einkommen um, die überdurchschnittlich viel für Wohnungen ausgeben müssen, aber eben in unsystematischer Weise und verbunden mit allen möglichen negativen Folgewirkungen für das Wohnungsangebot.
Die Mietenregulierung schafft einen großen Realeinkommensgewinn für die begünstigten Mieter. Umso höher sind die Preise und damit der Preisabstand zum nicht-regulierten Bereich mit großem Nachteil für die Mieter auf dem freien Markt, folgert Keuschnigg.
Und weil die Mietvorteile so groß seien, richte sich die Nachfrage auf die subventionierten Wohnungen – mit den bekannten Folgen: Rationierung, bei der es von Glück oder Pech abhängt, ob jemand eine subventionierte Wohnung erhält oder nicht. Zusatzfrage: „Warum sollen nur die Eigentümer der geschützten Wohnungen diese Last der Umverteilungspolitik tragen müssen und andere, gleich reiche Leute, die ihr Vermögen anders investiert haben, nicht?”
Fehlbelegungen bei geförderten Wohnungen
Der große Realeinkommensgewinn bei den geschützten Wohnungen führt jedenfalls dazu, die profitierenden Mieter nicht mehr rausgehen. „Ganz offensichtlich wird jedoch die Anspruchsberechtigung nicht laufend überprüft“, schimpft Keuschnigg. Fehlbelegungen sind die Folge. Beispiel: Fünf Prozent der Personen mit einem Nettoeinkommen von über 50.000 Euro leben immer noch in einer Gemeindewohnung.
Besonders stoßend sei es, wenn nach dem Tod der Eltern die Kinder ohne Mietpreisanpassung die Wohnung übernehmen bzw. den Altvertrag übernehmen können. Hier gehen Vorteile an Personen, die eine Unterstützung nicht brauchen. Ganz klar: Eine solche Umverteilung ist teurer als nötig, für den Staat und für die Eigentümer, welche auf Mieteinnahmen verzichten müssen.
Solidarität oder wohlerworbene Rechte?
„Mit den Preiseingriffen geht die Messlatte verloren, wann Umverteilung beginnt und wann das Geschäft aufhört. Es geht die Unterscheidung verloren, ob jemand Solidarität von anderen in Anspruch nimmt, oder wohl erworbene Rechte ausübt, für die man niemandem zu Dank verpflichtet ist, weil man sie selber hart erarbeitet hat. Wohl kaum ein Mieter in einer geschützten Wohnung ermittelt den marktüblichen Preis und rechnet sich aus, wie groß der Mietvorteil gegenüber den anderen ist, und welcher Teil des eigenen Realeinkommens daher der Solidarität der anderen geschuldet ist”, so Keuschnigg.
Auch die Politik kann die Umverteilung nicht genau nachvollziehen und weiß am Ende nicht mehr, in welche Richtungen sie umverteilt. Die Umverteilung über Preiseingriffe ist eben intransparent und hängt teilweise von Glück oder Pech gegenüber dem Staat ab.
Aktuelle Politik fördert die Neidgesellschaft
Intransparenz und Zufall in der Umverteilung nähren den Verdacht, dass der Nachbar vielleicht viel besser fährt, obwohl er genau gleich viel verdient und man selber nicht weniger Anspruch hätte. Permanenter Unmut, Streit und Politikverdrossenheit sind vorprogrammiert.