Unterstützung bei Metallbau-Ausschreibungen
Im März 2016 wurde das Bundesvergabegesetz zur Ausschreibung von Metallbauarbeiten novelliert. AFI und AMFT stellen nun Musterformulierungen zur Verfügung, die für gesetzeskonforme Ausschreibungen mit Rechtssicherheit verwendet werden können.
Die Neuerungen im Bundesvergabegesetz bringen neben mehr Transparenz bei Subvergaben und einem verstärkten Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auch die Einhaltung des garantierten Bestbieterprinzips bei Aufträgen ab einer Million Euro. Profitieren werden von der Novellierung dank garantiert eingehaltener Qualitätsanforderungen vor allem ArchitektInnen, AuftraggeberInnen und BauherrInnen, wie Harald Greger, Geschäftsführer des AFI, unterstreicht: „Ziel ist eine hochqualitative und gesetzeskonforme Abwicklung von Projekten – was durch besondere Vorgaben an die Metallkonstruktionen als auch an die ausführenden Unternehmen unterstützt wird.“
Musterformulierungen online
Das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) bietet gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) diese praktische Unterstützung bei Metallbau-Ausschreibungen. Die kostenlos herunterzuladenden Musterformulierungen für die wesentlichsten Kriterien ermöglichen es den Ausschreibenden, mit wenigen Mausklicks den seit der Novellierung geänderten Anforderungen zu entsprechen.
Richtlinien Metallbau die Basis
Keine Metallbau-Ausschreibung ohne die Anwendung der Richtlinien Metallbau. Diese bietet eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote auf Basis einheitlicher Vorgaben, die metallbauspezifische Formulierung aktueller rechtlicher und technischer Vorgaben sowie die regelmäßige Aktualisierung der Richtlinien und damit verbundener Dokumente. Das soll in der Folge zu technischer und wirtschaftlicher Sicherheit rund um Metallbauleistungen führen. „Die in den Richtlinien Metallbau festgelegten Kriterien bieten auch den Vorteil, dass Angebote aufgrund der einheitlichen und klaren Vorgaben leichter vergleichbar werden“ ergänzt Karlheinz Rink, Geschäftsführer der AMFT, den Zusatznutzen der in den Richtlinien Metallbau vereinten Richtlinien Metallbaubetrieb und Richtlinien Metallbautechnik.