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Mieterschutz in der Corona-Krise: Der große Bundesländerblick

Die derzeitige Situation macht deutlich, wie wichtig das eigene Zuhause als sicherer Rückzugsort ist. Was aber, wenn man diesen nun zu verlieren droht, weil man sich aufgrund der Krise in einer finanziellen Notlage befindet? Hier ein Bundesländer-Überblick.

Die Politik wird von Mietervereinigung, Arbeiterkammer und Co aufgefordert, Mieter jetzt besonders zu schützen: Mietstundungen, Mietminderungen und Schutz vor Kündigung und Delogierung stehen dabei im Fokus. Neben „Bleib daheim!“ wird dieser Tage eine Forderung immer lauter: „Mietstopp in Corona-Krise!“. Und das nicht grundlos: Jobverlust, Kurzarbeit und Betriebsschließungen führen dazu, dass viele Menschen ihre Miete vielleicht schon bald nicht mehr zahlen können. Was Mieterschutzorganisationen jetzt fordern und was Sie als betroffener Mieter tun können.

Mietervereinigung fordert Solidarfonds

Die Mietervereinigung plädiert dafür, einen neuen, bundesweiten Solidarfonds einzurichten, bei dem ein Antrag auf eine vorübergehende Übernahme der Wohnkosten gestellt werden könne. In Folge zahle dann der Fonds an den Vermieter. Sobald ein solcher Antrag gestellt werde, dürfe es keine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen geben. Eine weitere Forderung trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit viele Mieter und Wohnungssuchende nicht in der Lage sind, Verträge, die sie vor der Krise abgeschlossen haben, zu erfüllen. Dehalb soll ein Rücktrittsrecht für Mieter als auch Vermieter geschaffen werden. Darüber hinaus spricht sich die Mietervereinigung dafür aus, Rückgaben oder Übergaben von Wohnungen bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen aufzuschieben. Mieter, die eine Wohnung noch nicht übernommen haben und daher auch noch nicht darin wohnen, sollen für diese Zeit auch keinen Mietzins bezahlen müssen. Mietern, die eine Wohnung noch nicht zurückgeben konnten, soll für diese Zeit höchstens der rechtlich zulässige Mietzins vorgeschrieben werden dürfen, kein Benutzungsentgelt.

 

Was Mieter in einer Notsituation tun können

Grundsätzlich gilt für Mieter: Auch in dieser noch nie dagewesenen Ausnahmesituation ist die Miete für die Wohnung weiterhin zu bezahlen. Keinesfalls sollten Sie als Mieter die Mietzinszahlungen eigenmächtig einstellen, da dies zu einem Gerichtsverfahren führen kann! Wer aufgrund von Job- bzw. Einkommensverlust in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder kommen könnte, sollte schnellstmöglich das Gespräch mit der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter suchen und eine Stundung oder Ratenzahlung der Miete vereinbaren. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Mieter drei Monate lang nur die Hälfte der Miete bezahlt, danach für den gleichen Zeitraum, also wieder drei Monate lang, 150 Prozent zuzüglich Zinsen. Allerdings haben Mieter kein Recht auf eine solche Stundung – der Vermieter entscheidet letztendlich, ob er einer Mietstundung zustimmt oder nicht. Wenn der Vermieter eine Stundung der Miete akzeptiert, sollte dies aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden, dies genügt z. B. per E-Mail.

Fonds für Vermieter

Auch für Vermieter gibt es Unterstützung. Für die mehr als 20.000 Mitglieder des Österreichischen Eigentümer- und Vermieterverbands steht ein Fünf-Millionen-Euro-Fonds zur Verfügung, um etwaige Ausfälle abzudecken.

Mietbeihilfe vereinfacht, Delogierungen ausgesetzt

Wiener Wohnen oder auch die Salzburger Wohnbauförderung haben die Antragstellung für Wohnbeihilfe vereinfacht: Benötigte Unterlagen können verspätet nachgereicht werden. Die Stadt Wien nimmt vorab eine Einschätzung des jeweiligen Falles vor und kann Wohnbeihilfe befristet auf ein halbes Jahr gewähren. Ebenso soll bei Verlängerung der Wohnbeihilfe eine Weitergewährung auf Basis der letzten vorliegenden Einkommensnachweise möglich sein (wenn etwa keine aktuellen Unterlagen vorgelegt werden können). Für anspruchsberechtigte Personen wird der Bezug der Mietbeihilfe sofort auch ohne gesonderten Antrag verlängert (Ansprüche, die im März, April und Mai 2020 auslaufen). Betroffene werden darüber per Telefon oder E-Mail verständigt.

Delogierungen sind österreichweit zur Zeit ausgesetzt. In der Stadt Wien werden Mietverträge (in Härtefällen) weiterhin abgeschlossen bzw. Wohnungen übergeben, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Ist man als Mieter in Zahlungsschwierigkeiten oder befürchtet, bald nicht mehr zahlen zu können, sollte man sich alsbald an Wiener Wohnen wenden. Es besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

COVID-19-Wohnkostenhilfe in Oberösterreich

Das Land Oberösterreich unterstützt in Not geratene Mieter finanziell. Wohnungs- und Hausbesitzer können bis zu 300 Euro pro Monat COVID-19-Wohnkostenhilfe erhalten. Das Soforthilfe-Programm ist vorerst auf drei Monate befristet und gilt neben Mietwohnungen auch für Eigentumswohnungen sowie Eigenheime. Andere Bundesländer planen ähnliche Wohnkostenhilfen. Das Land Salzburg verspricht Hilfe bei Rückzahlungen von (Wohnbau-)Darlehen oder Annuitätenzuschüssen. Nach erfolgreichem Antrag sollen Raten unbürokratisch und ausreichend lange gestundet werden. Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich, Verzugszinsen entstehen dabei keine.

 

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Datum: 27.03.2020

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