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Belastungswelle für Eigentümer befürchtet

Die Pläne der Regierung, die erst 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer von 25 auf 30% bei gleichzeitigem Wegfall des Inflationsabschlages zu erhöhen, bereiten dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) Sorgen.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, bei der Grunderwerbsteuer größtenteils vom Einheitswert abzugehen und auf einen vom (höheren) Verkehrswert abgeleiteten Wert abzustellen. Wie genau dieser Verkehrswert pauschal ermittelt werden soll, ist jedoch noch unklar. Für ÖVI Präsident Georg Flödl steht aber fest: "Alle Erschwernisse in Bezug auf den Erwerb oder die Weitergabe von Wohnungseigentum sind in einem Land, in dem der Eigentümeranteil 60% beträgt, abzulehnen."

Laufende Besteuerung betroffen

Auch die laufende Besteuerung bleibt nicht vom Steuerreformgesetz 2015/2016 verschont: So soll der Anteil von Grund und Boden von 20% auf 40% angehoben und die Absetzungsdauer von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten von zehn auf 15 Jahre verlängert werden.

"Kalte Progression für Immobilien"

Punkto Immobilienertragsteuer spricht der ÖVI von einer "kalten Progression für Immobilien" - verursacht durch die Versteuerung eines Scheingewinns kombiniert mit einer massiven Steuererhöhung. "Die angeführten geplanten Neuerungen stellen eine große Belastung für die Menschen und die Wirtschaft dieses Landes dar und können daher nur abgelehnt werden. Der ÖVI fordert von der Regierung mit der Steuerreform 2015/2016 Eigentum zu fördern und ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen, gerade im Sinne des leistbaren Wohnens - auch wenn der Finanzminister den Interessenvertretungen via Medien geraten hat, keine übertriebenen Hoffnungen auf wesentliche Nachbesserung des Entwurfes zu hegen", sagt Flödl.

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Datum: 26.05.2015

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