Bestbieterprinzip: "Vernunft siegt"
Sie ist durch! Mit der kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Vergaberechtsnovelle gilt bei öffentlichen Aufträgen künftig: Best- statt Billigstbieter.
Mit der Vergaberechtsnovelle gilt bei öffentlichen Bauaufträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als einer Million Euro künftig: Best- statt Billigstbieter. Damit soll der Fokus bei der Vergabe stärker auf Qualitätskriterien, Regionalität und Folgekosten gelegt werden. Um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern und um den Kampf gegen Scheinfirmen zu gewinnen, enthält die von vielen Seiten schon seit Langem geforderte Novelle auch eine neue Subunternehmerregelung, die volle Transparenz bei Subvergaben vorschreibt.
Fairer Wettbewerb
Das novellierte Vergaberecht bietet nun erstmals eine "rechtliche Möglichkeit (...), bei öffentlichen Ausschreibungen rechtskonform einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen", sagt GBH-Vorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch. Und Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel von der Bundesinnung Bau ist sicher: "Das verpflichtende Bestbieterprinzip schiebt dem ruinösen Preiskampf einen Riegel vor und ist eine jahrzehntelang gehegte Forderung der Wirtschaft. Es war ein steiniger Weg und der Widerstand war heftig. Aber letztendlich haben sich Vernunft und Sachverstand durchgesetzt."
Neue Chancen für heimische Wirtschaft
Die Neuregelung der öffentlichen Vergabepraxis – es handelt sich hier um ein Volumen von rund 38 Milliarden Euro im Jahr - wird auch die heimische Wirtschaft ankurbeln, da sind sich alle Beteiligten einig. "Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen öffentlichen Auftragsvergabe mit hohen Qualitätsstandards – und Österreich lebt von Qualität“, erklärte etwa Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl, der sie als Chance für die österreichische Wirtschaft, insbesondere für KMU in den Regionen sieht. „Durch die Bestbieternovelle haben unsere Betriebe wieder eine faire Chance, bei öffentlichen Aufträgen erfolgreich mitzubieten“, ist auch Bundesinnungsmeister Frömmel sicher.