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Energie Bonus: Zuckerl für den Umstieg

Der Umstieg auf umweltfreundliche, sparsame Energiesysteme rentiert sich jetzt noch rascher! Ein neues Bonussystem für Energiesparer soll das Umrüsten ab nun noch interessanter und - ganz ohne notwendige Förderanträge - auch unkomplizierter machen.

Im Jänner 2015 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EEffG) in Kraft getreten, mit dem die EU die Energieeffizienz in den Mitgliedsländern bis zum Jahr 2020 um ganze 20 Prozent erhöhen will. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, wurde unter anderem ein Fonds eingerichtet, der den Umstieg auf effizientes Heizen mit einem Energie Bonus versüßt.

Was bringt wie viel?

Den alten Heizkessel austauschen, auf ein Pelletsheizsystem umrüsten oder sich eine Solaranlage installieren lassen - die Möglichkeiten, effizienter zu heizen und damit Energie zu sparen sind vielfältig und dank Energie Bonus bringen sie nun auch noch bares Geld. Anträge gestellt werden können von Privaten wie auch von Gewerblichen für den Tausch oder das Umrüsten von Heizungsanlagen, Umwälzpumpen, Klimaanlagen, Kälte- und Luftkompressoren, Photovoltaik- und Solaranlagen sowie thermische Sanierungen oder den Umstieg auf LED Beleuchtung.

Die Höhe der Bonuszahlung hängt von der Größe der beheizten Fläche sowie der Art den neuen Energiesystems ab. Ein getauschter Gaskessel in einem Einfamilienhaus bringt bis zu 4.000 Euro, der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder einen modernen Ölkessel etwas weniger. Auch für den Umstieg auf Biomasseheizsysteme (Holz, Pellets oder Hackschnitzel) erhalten Sie Bonuszahlungen und sogar ein neuer Warmwasserboiler bringt je nach Volumen bis zu 400 Euro!

Vereinfachte Abwicklung für schnelle Ergebnisse

In Österreich gibt es nur einige wenige Schaltstellen, die für die Abwicklung des Energie Bonus zuständig sind. So zum Beispiel die Salzburger Energie Bonus Handels GmbH. Hier können Sie online in nur wenigen Schritten Ihren Antrag einreichen. Abwicklung und Bonusauszahlung erledigt dann die Schaltstelle.

Achtung: Sie können Bonuszahlungen für alle Geräte beantragen, die nach dem 1. Jänner 2014 in Betrieb gegangen sind! Sollten Sie dafür jedoch schon eine Förderung erhalten haben, fällt der Energie Bonus flach.

AutorIn:
Datum: 04.10.2017
Kompetenz: Energie

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