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Klima- und Energiefonds fördert "solare Großanlagen"

Der Klima- und Energiefonds stellt im Rahmen seines Programms "Solarthermie - große Solaranlagen" eine eigene Förderung zur Verfügung. Gefördert werden Kollektorflächen mit einer Mindestgröße von bis zu einem Hektar Fläche.

„Energiewende heißt vor allem auch Wärmewende. Diese treiben wir voran, in dem wir gezielt Anlagen bis zu 10.000 Quadratmetern Fläche fördern. Mit der Förderung innovativer, großer Solaranlagen erschießen wir neue Anwendungsbereiche – vom Tourismus über die Landwirtschaft bis hin zur Industrie, um nur einige zu nennen. Nun können wir dank der EU-Kofinanzierung zusätzliche Förderanreize bieten“, soKlima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth zur speziellen Großanlagenförderung.

Auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien förderbar

Die aktuelle Ausschreibung des Klima- und Energiefonds umfasst nicht nur die Förderung thermischer Solaranlagen mit einer Dimension von 100 bis 10.000 Quadratmetern Kollektorfläche, sondern erstmals auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien. Die wesentlichen Neuerungen der Förderung für Sie zusammengefasst:

  • Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert
  • Planungsleistungen sind  bis zu  15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar (statt bisher 10 %)
  • KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5 % (bis 2000 Quadratmeter Kollektorfläche)

Für die gegenständliche Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:

Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000 Quadratmeter bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5 % KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001 bis 5.000 Quadratmeter liegt der anteilige Fördersatz bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab 5.001 Quadratmeter anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.

Was wird gefördert?

  • Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
  • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
  • Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
  • Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen 50 und 500 Quadratmeter eingereicht werden)

 

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Datum: 07.02.2019
Kompetenz: Förderungen

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