Frist für Großgebäude: Aus Heizöl-Leicht wird Extra-Leicht
Viel Zeit ist nicht mehr. Laut Gesetz müssen ab 1. Jänner 2018 große Gebäude, in denen Heizungen von über 400 Kilowatt Nennwärmleistung eingesetzt werden, auf Heizöl Extra Leicht umgestiegen sein. Es gibt Förderungen!
In allen anderen Großanlagen, wie sie in Betrieben, Gaststätten, Bürogebäuden oder auch Schulen und Kindergärten eingesetzt werden, muss die vorhandene Ölheizung noch 2017 auf eine Verbrennung von Heizöl Leicht auf Heizöl Extra-Leicht umgestellt werden. Das bedeutet: Kesseltausch oder kompletter Wechsel bis Ende nächsten Jahres. Ausgenommen von der Regelung sind jedoch sehr große Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 Kilowatt sind von dieser Regelung ausgenommen. ExpertInnen erklären, dass sich die größten Effizienzpotenziale mit einem Tausch dieser alten Anlagen durch Öl-Brennwertkessel erreichen lassen.
Förderung beantragen
Die Förderinitiative Heizen mit Öl unterstützt die EigentümerInnen solcher Anlagen beim Tausch des Heizkessels. BesitzerInnen von großvolumigen Wohnbauten und Nicht-Wohngebäuden können um eine Förderung ansuchen. Diese beträgt mindestens 2.500 Euro. Förderungen von bis zu 20.000 Euro und mehr sind für besonders große Gebäude möglich.