Aufreger: Steuer auf Solarenergie
Für den Eigenverbrauch ab 5.000 Killowattstunden pro Jahr fallen künftig 1,5 Cent per kWh an. Privathaushalte sind davon zwar kaum betroffen, trotzdem kann in einer Petition dagegen gestimmt werden.
Wer eine beanspruchen will oder bereits seit kurzem Sonnenstrom erzeugt, muss einkalkulieren, dass Solarenergie teurer werden kann. Denn mit dem Photovoltaikerlass vom 24. Februar 2014 will das Finanzministerium die Eigenstromnutzung ab einer Grenze von 5.000 kWh pro Jahr mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro kWh belasten. Die Verbrauchsabgabe gilt für neue Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. März in Betrieb genommen werden oder schon wurden.
Steuer verdoppelt Betriebskosten
Die Steuer schlüge bei einem Haushalt, der 5.000 kWh produziert, also mit mindestens 75 Euro pro Jahr zu Buche. Das bedeutet etwa eine Verdoppelung der derzeitigen Kosten für den Betrieb einer PV-Anlage, denn für die Förderung von Ökostrom selbst, fällt ein ähnlich hoher Betrag an. So belaufen sich die jährlichen Betriebskosten einer Anlage zwischen 0,5 % und 2 % der Investitionskosten, welche - je nach Montagekosten und Materialaufwand - rund 10.000 Euro betragen.
Privathaushalte kaum betroffen
Grundsätzlich sind von dieser Abgabe derzeit vor allem gewerbliche Anlagen betroffen. Einfamilienhäuser oder kleine private Anlagen fallen in den meisten Fällen unter diese Grenze. Ob eine Besteuerung auf die Erzeugung von Ökostrom - angesichts der umfassenden Bestrebungen seitens der Politik, diese zu fördern - sinnvoll ist, stellen aber zahlreiche Politiker und Interessensgemeinschaften in Frage.
Petition gestartet
Hans Kronberger vom PVA: „Die Abgabe für selbst erzeugten Strom bei Eigenverbrauch ist vergleichbar mit der Besteuerung von Gemüse aus dem eigenen Garten, das man selbst verzehrt." Nun kämpft der Verband gegen den Erlass des Finanzministeriums und hat eine Petition ins Leben gerufen. Bereits einen Tag nach Start dieser Aktion, haben 5.000 Menschen online ihre Unterstützung bekundet. Die Petition können Sie auf der Seite des PVA unterzeichnen.