KLIEN Förderung für Photovoltaik
Der Klima- und Energiefonds fördert PV-Anlagen bis 5 kWp mit einigen hundert Euro je Kilowattpeak. Anlagenerweiterungen bereits bestehender Anlagen werden ebenfalls gefördert! Hier wichtige Infos und alle Details.
Insgesamt stellte der Klima- und Energiefonds im Jahr 2018 4,5 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Bezuschusst wurden nicht nur Einzel- sondern auch Gemeinschaftsanlagen bis zu 5 Kilowattpeak Leistung. Im Gegensatz zur ÖMAG-Förderung ist die Registrierung für die KLIEN-Förderung laufend möglich. Für das Jahr 2019 ist der Topf derzeit noch nicht wieder aufgefüllt. Wir halten Sie hier am Laufenden über den Start der neuerlichen Förderungsrunde.
Was wird gefördert?
Alle neu installierten, im Netzparallelbetrieb geführten Einzel- und Gemeinschaftsanlagen, die von mindestens zwei Einheiten genutzt werden. Pro Standort kann nur für eine Anlage beantragt werden.
Wieviel Geld gibt es?
- Bei freistehenden bzw. Aufdachanlagen werden 275 Euro/kWp bezahlt. Maximal gibt es 35 Prozent der anerkennbaren Investitionskosten.
- Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es 375 Euro/kWp, wiederum bis maximal 35 Prozent der anerkennbaren Investkosten.
Registrierung und Antragstellung
Die KLIEN-Förderung gibt’s solange Geld im Pott ist. Die Einreichung erfolgt immer online und immer in zwei Schritten: Zuerst registrieren, dann Antrag stellen.
- Für die Registrierung, die Sie hier vornehmen können, braucht es eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber nachfragen!) und alle Daten zur PV-Anlage.
Sobald Sie registriert sind, sind die Fördermittel für Ihre Anlage reserviert und Sie bekommen einen Link, der Sie zur persönlichen Antragstellung weiterleitet.
- Der Förderantrag wird nach Fertigstellung der Anlage online über den bei der Registrierung zugesandten Link eingebracht. Nach Prüfung aller Details wird Ihnen die Fördersumme auf das angegebene Konto überwiesen.
Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.