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„Mustersanierung“: Jetzt Projekte einreichen!

Mit seinem Programm „Mustersanierung“ fördert der Klima- und Energiefonds ambitionierte Best-Practice-Beispiele in ganz Österreich. Anträge können noch bis 28. 2. 2019 eingereicht werden!

Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Österreich verantwortlich. Spürbar reduziert oder gänzlich vermieden werden können die Treibhausgase nur durch den Einsatz erneuerbarer Energien, durch Energieeffizienz-Maßnahmen und umfassende thermische Sanierungen. Das Förderprogramm „Mustersanierung“ setzt genau hier an.

Was wird gefördert?

Eingereicht werden können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden. Unter die förderbaren Sanierungsmaßnahmen fallen einerseits die Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Im Detail:

In Verbindung mit Mustersanierungen können zudem Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden. Insbesondere sind dies:

  • Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWpeak inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung
  • Biomasse Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an biogene Fernwärme
  • Kraft-Wärme-Kopplung bis max. 100 kWelektrisch
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring

Strenge Richtlinien

Bundesweit wurden seit dem Start des Programms (2008) bereits 75 Mustersanierungen, darunter auch sechs Plus-Energie-Häuser realisiert oder befinden sich in Umsetzung. Bis 28.2.2019 stehen bis zu drei Millionen Euro – von denen eine Million Euro für Gebäude in Klima- und Energie-Modellegionen reserviert ist – zur Verfügung. Das Programm wird zusätzlich aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) kofinanziert.

Nach der Sanierung müssen mindestens 90 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – in den Jahren zuvor war die Vorgabe noch 80 Prozent. Im Rahmen der Mustersanierung sind die EinreicherInnen verpflichtet, ein Energieverbrauchsmonitoring zu installieren. Eine erste Evaluierung zeigte, dass der Energieverbrauch der Gebäude durch diese Monitoringsysteme noch stärker gesenkt werden konnte.

Details zum Förderprogramm

AutorIn:
Datum: 24.01.2019
Kompetenz: Finanzierung

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