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ÖMAG Photovoltaik Förderaktion gestartet!

Gefördert werden PV-Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Größe von 200 kWp mittels eines Einspeisetarifs von 7,67 Cent/kWh sowie eines einmaligen Investitionszuschuss von 250 Euro, maximal 30 Prozent der anrechenbaren Errichtungskosten.

Seit 9.1.2019 können Sie einen Photovoltaik-Förderantrag bei der Ökostrom AG (ÖMAG) stellen. Es gilt: Schnell sein! Hier die Details und wichtige Tipps:

Sie erzeugen Ihren Strom selbst und möchten den Überschuss einspeisen oder sich einen Teil der Investitionskosten zurückholen? Ihre PV-Anlage ist über 5 Kilowattpeak groß? Dann sichern Sie sich rasch Ihren Anteil an den Fördermitteln! Die online eingelangten Anträge werden nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils gereiht. Bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung - also schnell sein! Eine tägliche Aktualisierung der Förderkontingente gibt es auch.

Zweite Runde im März

Am 11. März startet die zweite Fördermöglichkeit 2019 mittels Investförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher durch die OeMAG. Es stehen neun Millionen Euro für die Förderung von PV-Anlagen und weitere 6 Millionen Euro für die Förderung von Stromspeichern zur Verfügung. PV-Anlagen bis 500 kWp sowie Stromspeicher erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss.

Tipps und Infos zur Antragsstellung

Die ÖMAG-Förderung ist beliebt und wird nur einmal im Jahr an einem Tag vergeben. Hier heißt es schnell sein. Wir haben ein paar gute Tipps für Sie, wie Sie den Antrag rascher ausfüllen und abschicken können:

  • Der Elektriker Ihres Vertrauens kennt im Normalfall die Details zur ÖMAG-Förderung und die entsprechenden Formulare. Erkundigen Sie sich bei ihm nach den beim Antrag gefragten Fakten und notieren Sie diese digital. Dann muss beim Ausfüllen des Formulares nur noch kopiert und eingefügt werden. Wenn Sie dann nämlich erst damit beginnen, irgendwelche Gerätenummern und Datumsangaben rauszusuchen, können Sie die Förderung schon vergessen.
  • Je höher der Eigenbedarf des selbst erzeugten Stroms, desto förderungswürdiger sind Sie. Nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Anträge ist dieser Anteil nämlich wichtig für die Reihung. Realistisch sind übrigens 20 bis 40 Prozent. Der Eigenverbrauchsanteil wird beim Förderzuschuss je kW peak nicht abgezogen.
  • Der Eigenverbrauch wird bei der Tarifförderung jedoch schon abgezogen. Je höher der Eigenverbrauch, desto geringer die Menge des eingespeisten Stroms und desto geringer auch die schlussendliche Tarifförderung.

Wie komme ich zum Geld?

Nachdem Sie die ÖMAG-Förderung erfolgreich beantragt haben, haben Sie ein halbes Jahr bis neun Monate Zeit, Ihre Photovotaikanlage montieren zu lassen. Ist alles fertig und funktioniert, wird die Anlage offiziell abgenommen und eingeschaltet. Im nächsten Schritt bekommt die ÖMAG von Ihnen alle mit der PV-Anlage zusammenhängenden Rechnungen in Kopie. Die Gesamtsumme dieser Rechnungen ergibt die Basis jener 30 Prozent, die Sie dann als Förderung erhalten werden.

Ein Beispiel: Sie haben eine 15 kWp-Anlage zur Förderung eingereicht. Bedeutet laut aktueller Förderung also 15x250 Euro, sprich 3.750 Euro. Ihre Rechnungen ergeben aber eine Gesamtsumme von 10.000 Euro, dann wird die Förderung auch nur 3.000 Euro ausmachen, nicht 3.750, wie bei Antragsstellung erwartet. Die förderfähigen Rechnungsposten sind die Module inkl. Trägergerüst, die gesamte Montage, alle Verrohrungen und Armaturen, die Steuer-, Mess- und Regeleinrichtungen, das Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche und die Bescheidung durch die Landesregierung.

Hier geht's zur OeMAG Förderung

AutorIn:
Datum: 10.01.2019
Kompetenz: Förderungen

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