Reparaturbonus startet wieder!
Nach einer Sommerpause heißt es jetzt wieder: Reparieren statt ausrangieren! Ab 25. September gibt's - wie gehabt - einen Zuschuss für die Reparatur von E-Geräten. Das Geld müssen Kunden jetzt aber vorfinanzieren.
Seit April 2022 gibt es die Förderaktion des Klimaschutzministeriums: Wer sein kaputtes Elektrogerät nicht mehr auf den Wertstoffhof bringt, sondern von einem Profi reparieren lässt, bekommt 50 Prozent des Aufwandes, maximal aber 200 Euro, vom Staat zurückerstattet. Aufgrund von Betrugsfällen wurde der Reparaturbonus im Juli 2023 vorübergehend ausgesetzt und über den Sommer überarbeitet. Mit 25. September gehts aber wieder los - rund 2000 Betriebe nehmen landesweit teil.
So bekommen Sie den Bonus
Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können auf www.reparaturbonus.at einen Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag beantragen und ihn innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe einlösen. Lässt man diese Frist verstreichen, verfällt der Bon zwar, es kann aber sofort ein neuer beantragt werden. Achtung: Nicht gefördert wird der Neukauf oder Austausch eines Geräts.
Reparaturbonus 2023: Was ist neu?
Nicht mehr die Betriebe erhalten den Bonus überwiesen, sondern die Kunden. Das heißt, Sie als Kunde müssen dem Reparaturbetrieb zunächst den kompletten Betrag zahlen, der Betrieb reicht dann wie bisher den Bon bei der Kommunalkredit (KPC) ein. Die Förderung von 50 Prozent der Rechnung, maximal 200 Euro für Reparaturen und maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge, bekommen Sie dann im Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen - im schnellsten Fall nach vier bis sechs Wochen.
Für welche Geräte gilt der Reparaturbonus?
Gefördert wird die Reparatur sämtlicher Elektro- und Elektronikgeräte, die ein Netzkabel, einen Akku, Batterien oder Solarmodule für den Betrieb benötigen – unabhängig davon, ob die Bauteile funktionsbestimmend sind oder nicht. Ein paar Beispiele: Smartphones, Laptops, E-Bikes, Spielkonsolen, Lautsprecher, Kopfhörer, Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Waschmaschinen, Toaster oder Hochdruckreiniger – hier finden Sie die komplette Geräteliste. Achtung: Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z. B. Versicherung) bestehen und das Gerät muss sich in Ihrem Besitz befinden.
Wie lange läuft die Aktion?
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. Längstens jedoch bis zum Jahr 2026. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Fördermittel auf 130 Millionen Euro. 70 Millionen wurden seit April 2022 bereits eingereicht.