So einfach bekommen Sie Geld für Ihre Sanierung
Sie haben Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus thermisch saniert? Nutzen Sie die diesjährige Förderaktion und holen Sie sich bis zu 14 000 Euro! Anträge können ganz einfach online gestellt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind.
Im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive und der dazugehörigen Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas" stehen 2023/2024 insgesamt 940 Millionen Euro für Sanierung und Heizungstausch zur Verfügung. Gefördert werden Leistungen, die ab 1.1.2023 erbracht wurden.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einen Förderantrag können auf privater Seite wie immer ausschließlich natürliche Personen stellen, sprich Eigentümer bzw. Miteigentümer, Bauberechtigte und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mieter von Reihenhäusern. Für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen ist eine separate Fördermöglichkeit gegeben. Details dazu finden Sie hier!
Was wird gefördert?
Wie wir es schon aus den bisherigen Sanierungsoffensiven kennen, werden thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind eine umfassende Sanierung nach dem klima:aktiv-Standard und Einzelbauteilsanierungen, die eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent erzielen. Achtung: Pro Standort kann nur ein Antrag gestellt werden!
Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen sind unter anderen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Wie viel Geld bekomme ich?
Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3000 Euro und 14000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (bei mind. 25 Prozent der gedämmten Flächen!) kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Maximal können 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Der Klima- und Energiefonds fördert zusätzlich Planungskosten mit einer maximalen Höhe von 10 Prozent. Dazu zählen z. B. der Energieausweis, die Kosten für die Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten. Ebenfalls kann die Bundesförderung mit einer Landesförderung kombiniert werden.
Wie komme ich zur Förderung?
Die Antragstellung ist seit 3.1.2023 ausschließlich online möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen. Förderanträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2024.
Alle Infos und Details zur Sanierungsoffensive 2023/24 Für Privatpersonen gibt es hier