Haustiere dürfen auch in die Mietwohnung
Bisher stets ein heißes Thema: Darf der Vermieter die Haltung von Haustieren verbieten? Der OGH sagt nun eindeutig: Nein! Auch entsprechende Klauseln in bestehenden Mietverträgen verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Da Sie in einer Mietwohnung leben, fragen Sie vor der Anschaffung eines Aquariums erst einmal den Vermieter um Erlaubnis. So absurd dies auch erscheinen mag - bislang wäre das zumindest streng rechtlich gesehen die richtige Vorgehensweise gewesen.
OGH kippt Haustierverbot
Dass im bestehenden Mietrecht also kein Unterschied zwischen Kleintieren, Hunden oder exotischen Haustieren gemacht wird, war einer der Gründe, warum der Oberste Gerichtshof in einer neuen Entscheidung das Verbot, Haustiere zu halten, aufgehoben hat.
Die Änderung gilt auch für bestehende Mietverträge: Mieter können sich auch dann ein Haustier zulegen, wenn dies vom Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird. Bei neuen Verträgen muss der Vermieter eindeutig (und mit Begründung) definieren, welche Haustiere nicht gewünscht werden. Die Haltung von "wohnungsüblichen Kleintieren" (also Käfigtiere wie Hamster oder Meerschweinchen) ist hingegen in jedem Fall erlaubt.
Angefochten wurden die "Haustier-Klauseln" in Standardverträgen vom Verein für Konsumenteninformation, da diese den Mieter benachteiligen würden - eine Einschätzung, der sich nun auch der OGH angeschlossen hat. Die Mietervereinigung begrüßt die Entscheidung, da nun Unsicherheiten seitens der Mieter beseitigt werden können. Die schwierige Differenzierung zwischen kleinen und großen Tieren, und die Frage, welche nun mit einziehen dürfen hat sich erübrigt.