Sat-Schüssel: Wer zahlt, wer haftet?
Dürfen Sie als MieterIn eine Schüssel an die Hauswand montieren oder diese sogar auf dem Dach installieren? Braucht es das Einverständnis der EigentümerInnen? Und wer kommt für etwaige Schäden auf? Hier die Antworten.
Viele kennen sie, die Bilder der Wohnblöcke mit zig Sat-Schüsseln an der Fassade. Doch wie ist die rechtliche Lage hier eigentlich genau? Wir haben einen Überblick über Rechte und Pflichten von MieterInnen und VermieterInnen für Sie:
Als MieterIn haben Sie grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass Ihnen die VermieterInnen das Anbringen von zeitgemäßen Empfangseinrichtungen für Hörfunk und Fernsehen gestattet. Das Anbringen solcher Einrichtungen muss allerdings sach- und fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen. Und das ist auch schon der erste Haken für Otto Normalverbraucher. Eine in "Eigenregie" errichtete Parabolantenne ist nicht erlaubt und könnte teuer kommen.
MieterInnen haften für Schäden
Ist die etwa am Dach oder der Hauswand installierte Satellitenantenne mangelhaft montiert, und entstehen dadurch Schäden, wie etwa Wasserschäden, weil das Dach nicht mehr dicht ist, so können Sie als MieterIn durchaus zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden. Auch muss von MieterInnenseite für die Kosten zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Daches aufgekommen werden. Wurde die Antenne von einem Profi falsch installiert, dann haftet dieser natürlich im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
EigentümerIn hat letztes Wort
VermieterInnen können das Anbringen einer Sat-Schüssel aber auch ablehnen und zwar dann, wenn zum Beispiel eine Gemeinschaftsantenne oder ähnliches besteht und der Anschluss an diese Gemeinschaftsantenne grundsätzlich zumutbar ist. Das Errichten einer eigenen Anlage oder auch der Anschluss an eine Gemeinschaftsanlage gehen übrigens mit allen Nebenkosten zu Lasten der MieterInnen.