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Untermieter rechtlich schlechter gestellt

Wann ist man Hauptmieter, wann gilt man als Untermieter? Und wann ist die Rede von einem Untermietvertrag? Wie sieht es mit den rechtlichen Bestimmungen aus? Hier die Antworten.

Wer von einem Eigentümer mietet, ist Hauptmieter, und wer von einem Hauptmieter mietet, gilt rechtlich als Untermieter. Das ist eine zunächst logisch erscheinende Feststellung, die für den Laien vielleicht nicht viel Unterschied macht, aber in Sachen Vertrag von großer Wichtigkeit sein kann.

Grundbuchauszug checken

Gerade bei der Vermietung von Altbauwohnungen kommt es immer wieder vor, dass die Mieter einen so genannten Untermietvertrag ausgehändigt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Vermieter tatsächlich um den Mieter und nicht den Eigentümer der Wohnung handelt, können Sie dies anhand des Grundbuchauszugesbeim Bezirksgericht herausfinden und bei der Schlichtungsstelle bzw. dem Bezirksgericht Antrag auf Feststellung eines Hauptmietvertrages stellen.

Kündigungsschutz und Mietzins

Warum ist das aber wichtig? Rechtlich gesehen unterscheidet sich der Untermietvertrag vom Hauptmietvertrag in wesentlichen Punkten. Im Mietrechtsgesetz (MRG) steht dazu folgendes zu lesen:

  • Höhe des Zinses: Der Untermietzins darf 150 % des Hauptmietzinses betragen, bei teilweiser Untervermietung den entsprechenden aliquoten Teil.
  • Kündigung: Im Untermietbereich sieht das Gesetz einen erleichterten Kündigungsgrund des Eigenbedarfs des Vermieters vor. Und auch kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen, wenn für ihn die Aufrechterhaltung der Wohngemeinschaft nicht mehr zumutbar ist.

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass ein Untermieter weniger Rechte als ein Hauptmieter hat und daher hier immer genau geprüft und nachgefragt werden sollte. Und noch ein Tipp: Am besten erkundigen Sie sich vor Unterzeichnung des Untermietvertrages, ob Ihr Vermieter überhaupt vermieten darf. In den meisten Fällen wird die Untervermietung nämlich im Hauptmietvertrag eindeutig ausgeschlossen!

Kündigung Hauptmietvertrag

Wenn der Hauptmietvetrag aufgelöst wird, gilt das gleichzeitig natürlich auch für jeden Untermietvertrag. Im Falle einer Delogierung des Hauptmieters muss auch der Untermieter die Wohnung räumen.

AutorIn:
Datum: 13.02.2017
Kompetenz: Recht

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