Wohnung an Touristen vermieten: Verschärfte Regeln
Es gibt immer mehr Onlineplattformen, über die man seine Eigentumswohnung als Ferienappartment anbieten kann. Nach Entscheid des OGH, ist es allerdings nicht mehr so einfach, sich auf diesem Wege ein Körberlgeld zu verdienen.
Wie die Schwammerl schießen Sie aus dem Boden: Onlineplattformen, wie Wimdu oder Airbnb, über die man seine Eigentumswohnung als Ferienappartment anbieten kann. Nach Entscheid des OGH ist es allerdings in Zukunft nicht mehr so einfach, sich auf diesem Wege sein Körberlgeld zu verdienen.
Widmungsänderung erforderlich
So kam das Gericht zu dem Schluss, dass Wohnungen, die für die Dauer von drei bis sieben Tagen an Touristen vermietet werden, eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung erfordern, sobald eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer auftreten könnte. "Jede Änderung bedarf der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümerschaft oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren“, heißt es in der Ausführung.
Eine Beeinträchtigung sah der OGH im Anlassfall darin, dass sich durch das Kurzzeit-Vermieten einer Wohnung an wechselnde Mieter unkontrolliert fremde Personen in dem Haus aufhielten. Bisher war eine Widmungsänderung nur nötig, wenn mehr als ein Drittel aller Wohnungen in einem Wohnhaus kurzzeitig vermietet wurden.