Hochwasser © Shutterstock

Versicherung von Wasserschäden

Zu den häufigsten Bauschäden, die ihre Wirkung erst nach Fertigstellung des Gebäudes entfalten, zählen etwa Kellerüberflutung infolge steigenden Grundwasserspiegels oder Regenwasserschäden bei schlecht geflämmten Dachpappen. Die Rechnungen des Baumeisters sind zum Zeitpunkt ihres Auftretens meist bereits beglichen, der Bauherr bleibt auf dem Schaden sitzen.

Der neue Kasko-Tarif, den die VAV Versicherung ab sofort für Bauherren von Ein- und Mehrfamilienhäusern anbietet, deckt alle Bausachschäden, die während der Errichtung entstehen und innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung auftreten.

Er gilt für Bausummen bis zu 500.000 € und kann unabhängig von einer Eigenheimversicherung und in Kombination mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt einmalig 2,2 Promille des Gesamtwertes.

Der Kasko-Tarif geht weit über eine klassische Rohbauversicherung hinaus und inkludiert die Gefahrenbereiche der technischen Unvollkommenheit (Material- und Herstellungsfehler) und des menschlichen Versagens (falsche Anwendung von Materialien, fehlerhafte Ausführung).

Risikofalle ÖNORM 2110

Inkludiert sind auch Risken, die Bauherren aus der ÖNORM 2110 zu tragen haben. Sie legt eine Haftung von Bauherren für außergewöhnliche Schäden fest, die etwa durch Stürme und Naturkatastrophen hervorgerufen werden. Die VAV springt auch dann ein, wenn die Baufirma, die den Sachschaden verursacht hat, in die Insolvenz geschlittert ist und nicht mehr zur Zahlung bzw. Sanierung herangezogen werden kann. (Quelle: Medianet)

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Archivmeldung: 09.07.2012
Kompetenz: Versicherung

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