Ein gelber Bagger schaufelt Schutt und Trümmer auf einem Baugelände wobei im Hintergrund ein Gebäude und Bäume zu sehen sind

Bagger © bogdanhoda/shutterstock.com

Abbruch von Altbestand: Wer macht was?

Abbrucharbeiten werden in den meisten Fällen von darauf spezialisierten Unternehmen vorgenommen. Nach dem Abbruch kommt die Altlastenbeseitigung und das Recycling. Wir sagen Ihnen, wie so ein Projekt abläuft und wer dabei welche Arbeiten ausführt.

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Matthias Grünberger GmbH Bagger Schottergrube

Engelhaming 4
4792 Münzkirchen

T: +43 7716 6132 0

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Sie haben ein Grundstück mit Altbestand gekauft oder anstelle des Altbaus soll ein neues Gebäude errichtet werden. Ein Hausabriss verursacht neben einigem Arbeitsaufwand auch Kosten, die von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern oft unterschätzt werden. Dazu aber später mehr. Schauen wir uns zuerst an, wie Abbrucharbeiten normalerweise ablaufen und organisiert werden.

Auftrag zum Abriss erteilen

Nachdem Sie die passende Firma für die Abbrucharbeiten gefunden und die Profis sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht haben, können Sie den Auftrag erteilen. Weisen Sie die Abbruch- oder Baufirma unbedingt noch einmal schriftlich darauf hin, dass sämtliche Auflagen (behördliche Auflagen, Vorschriften betreffende Arbeitnehmerschutz, statische Vorgaben usw. und insbesondere alle Sicherungsmaßnahmen) unbedingt einzuhalten sind. Kommt es zu Unfällen oder Schäden, kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, Sie hätten die ausführende Firma nicht ausreichend informiert bzw. ausdrücklich darauf hingewiesen.

Was vor Abbruchbeginn zu tun ist

Spätestens vor Beginn der Abbrucharbeiten ist von der Abbruch- bzw. Baufirma das Objekt hinsichtlich gefährlicher Materialien (z. B. Asbest, Altöl etc.) zu untersuchen. Eine entsprechende schriftliche Dokumentation sollten Sie sich auf jeden Fall vorlegen lassen. Elektriker und Installateure müssen zudem die Zu- und Ableitungen vom Netz nehmen, bzw. stilllegen. Auch hier sollten Sie auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Normalerweise wird vom "Abbrechen" gesprochen. Bei Wiederverwertung heißt es "Auslösen" oder "Demontieren". Bestehen Sie auf sorgfältiges Auslösen oder Demontieren inkl. sorgfältiger Lagerung auf der Baustelle zwecks Wiederverwendung.

Was nach dem Abbruch zu tun ist

Das Abbruchmaterial geht in das Eigentum der ausführenden Firma über und diese hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen. Es ist aber ratsam, das Abbruchobjekt auf wiederverwertbare bzw. recyclebare Teile zu untersuchen. Eine schriftliche Festlegung, welche Materialien wiederverwendet werden und welche Gegenstände und Einbauten vorsichtig ausgelöst bzw. nicht abgebrochen und somit geschützt werden sollen, hilft spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Lassen Sie sich Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials vorlegen. Machen Sie es zur Bedingung, dass wenn diese Bescheinigungen nicht vorgelegt werden, keine Bezahlungen freigegeben werden.

Umgang mit Spätfunden und Denkmalschutz

Oft sind die Unterlagen über Leitungen und sonstige nicht sichtbare Einbauten lückenhaft, sodass im Zuge der Abbrucharbeiten immer wieder Leitungen, Kanalstränge, Einbauten und sonstigen Anlagen aufgefunden werden. Weisen Sie die Abbruch- oder Baufirma schriftlich darauf hin, dass Sie in einem solchen Fall sofort zu benachrichtigen sind. Art und Zustand der Einbauten sind mit den entsprechenden Stellen abzuklären und auch deren Genehmigung zum Abbau einzuholen. Legen Sie im Bauvertrag auch fest, dass bei einem Abbau ohne vorherige Klärung die ausführende Firma für alle daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht wird.

Sollten im Zuge der Abbrucharbeiten bei alten Gebäuden bisher nicht bekannte Bauelemente z. B. Fenster und Türumrahmungen, Malereien, Stuckarbeiten, Gliederungen etc. aufgefunden werden, so muss das Bundesdenkmalamt (BDA) gemäß Denkmalschutzgesetz umgehend verständigt werden. Das BDA kann dann vorschreiben, was mit diesen Elementen zu geschehen hat (z. B. sorgfältiger Ausbau, sichere Lagerung, Wiederverwendung usw.). Die dadurch entstehenden Kosten muss der Bauherr tragen.

Die Kosten für einen Hausabriss

Je nach Größe des Bestandsgebäudes, der Zusammensetzung und Materialien im Altgebäude, der vorhandenen Infrastruktur wie Leitungen, Verkabelungen, Kanäle etc. und der Lage des Grundstückes variieren die Kosten für den Abbruch natürlich. Im Schnitt können Sie aber mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro pro Quadratmeter rechnen. Neben den Kosten für die Organisation, also die Planung und Bewilligung, kommt dann noch der Abtransport, die Entsorgung und eventuell das Recycling dazu. Mit Eigenleistungen können Sie die Kosten aber merklich reduzieren.

Redaktion
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