Zeit für ein grünes Refugium? Kleingarten mieten in Österreich
Sie würden gerne einen Garten haben, leben aber in einer Mietwohnung mitten in der Stadt? Dann wäre ein Kleingarten eine Möglichkeit. Hier erfahren Sie alles über die Wege, einen Kleingarten zu mieten und so zum eigenen Stück Natur zu kommen.
- Wo kann ich Kleingärten mieten, pachten oder kaufen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einen Kleingarten zu kommen?
- Wie viel kostet die Miete/Pacht eines Kleingartens in Österreich?
- Was sind die wichtigsten Regeln in Kleingartenanlagen?
- Größe und Bebauung: Was ist im Kleingarten erlaubt?
- Wann darf ich kündigen und wie sieht es mit Nachpacht aus?
Die Suchanfragen zeigen es klar: Viele Österreicherinnen und Österreicher träumen von einem eigenen kleinen Garten. Und da gerade die Städter selten einen vor der Türe haben, erfreut sich die Idee, einen Schrebergarten oder Kleingarten zu mieten bzw. zu pachten immer größerer Beliebtheit. Aber zum eigenen Garten zu kommen, ist gar nicht so einfach.
Wo kann ich Kleingärten mieten, pachten oder kaufen?
Nehmen Sie Kontakt zu lokalen Kleingartenvereinen, Gemeindeverwaltungen oder Schrebergartenanlagenbetreibern auf. Oft werden Parzellen über Generalpächter oder Vereine vergeben, die wiederum an Interessierte untervermieten bzw. verpachten. Stellen Sie sich aber gleich drauf ein: in den allermeisten Fällen ist mit einer Wartezeit zu rechnen.
In Wien etwa sind Kleingärten oft über den Stadtverband verpachtet. Auskunft bekommen Sie auch über den Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs. Und auch in den regionalen Medien oder über Ihre Gemeinde sollten Sie zu Informationen kommen, ob und wo aktuell Kleingartenparzellen zu haben sind.
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Garten erfüllen?
Grundsätzlich kann jeder und jede in Österreich einen Kleingarten mieten. Um einen der begehrten Schrebergärtenplätze zu ergattern, braucht es zuerst eine schriftliche Bewerbung beim jeweiligen Anbieter oder Pachtverwalter. Gerade Kleingartenvereine fordern oft auch eine Mitgliedschaft als Voraussetzung für einen Warteplatz. Zusätzlich braucht es in vielen Fällen auch einen Nachweis über den Hauptwohnsitz im gleichen Bundesland. Auch der Nachweis finanzieller Sicherheiten ist nötig, da Pachtverträge oft über mehrere Jahre laufen.
Die maximale Größe der Gartenhäuschen in einem Kleingarten ist klar gerergelt. Informieren Sie sich bei Ihrem Verein. © Bumann/stock.adobe
Wie viel kostet die Miete/Pacht eines Kleingartens in Österreich?
Wie bei allen Immobilien schwanken auch die Pachtpreise für Kleingärten regional recht stark. Je nach Widmung, Bebauung und Bundesland, aber auch je nach Anbieter, Ausstattung und Größe variieren die Kosten.
- Für eine Kleingartenparzelle fallen Miet- bzw. Pachtkosten von wenigen Cent je Quadratmeter bis zu mehreren Euro pro m2/Jahr an. In Großstädten können die Parzellen teurer sein als auf dem Land.
- Dazu kommt eventuell ein Mitgliedsbeitrag im Verein. Das ist meist eine Jahresgebühr, hier wieder von nicht einmal 100 bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr.
- Gerne vergessen werden die Nebenkosten wie Strom, Wasser, evt. Abwasser, Müllgebühren etc. – je nach Verbrauch und Abrechnungsmodell sind das grob 100 bis 300 Euro im Jahr.
- Weiters finanziell zu Buche schlagen Kosten für Versicherungen wie die Haushalts-, Haftpflicht- oder Gartenhaus-Versicherung. Rechnen Sie mit 40 bis 120 Euro pro Jahr.
- In manchen Fällen können einmalige Gebühren oder Ablösezahlungen fällig werden, diese sind auch nach Anlage und Region unterschiedlich.
Rechnet man diese ganzen Posten zusammen, kommt man im Schnitt auf Jahres-Gesamtkosten von etwa 300 bis 1000 Euro plus.
Miete ist nicht das Richtige für Sie? Hier können Sie auch Kleingartenhäuser kaufen
Was sind die wichtigsten Regeln in Kleingartenanlagen?
Die Nutzung von Kleingartenanlagen ist auf Freizeit und Erholung beschränkt – dauerhaftes Wohnen im eigenen Kleingarten ist nicht erlaubt. In Wien gilt beispielsweise eine Saisonregelung: Der Garten darf nur in den Sommermonaten, zum Beispiel von Mai bis Oktober, intensiv genutzt werden. Informieren Sie sich beim jeweiligen Verpächter über die genauen Zeiten.
Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird kontrolliert. Pflanzen Sie Tomaten, Salat, Beeren oder Kräuter – Ihrer Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Rasenflächen und Zierpflanzen sind erlaubt, dürfen aber nicht überwiegen.
Betreten darf Ihren Garten grundsätzlich nur, wer von Ihnen eingeladen wird. Ausnahme: Vereinsvorstände haben bei begründetem Verdacht auf Regelverstöße ein Zutrittsrecht. Auch bei der Vergabe an einen Nachpächter hat der Verein ein Mitspracherecht – Sie können nicht einfach selbst entscheiden, wer Ihren Garten übernimmt.
Hier gehts zur offiziellen Gartenordnung für städtische Kleingärten in Österreich
Wie groß darf das Gartenhaus im Kleingarten sein?
Wir haben uns bei ein paar Kleingartenvereinen und Verpachtern umgesehen, die meisten Kleingärten sind zwischen 250 und 400 Quadratmeter groß. Diese Fläche bietet genug Platz für ein paar Gemüsebeete, eine Rasenfläche und ein Gartenhaus. Wie groß dieses Gartenhaus maximal sein darf, ist selbstverständlich klar geregelt. Immerhin darf ein Kleingarten nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Und so darf die bebaute Fläche maximal 10 bis 15 Prozent der Gartenfläche ausmachen. Bei 300 Quadratmetern sind das also 30 bis 45 Quadratmeter. Die genauen Maße regelt die Gartenordnung Ihres Vereins. Das Häuschen darf als Geräteschuppen und Unterschlupf bei Regen dienen – nicht als Wohnhaus. Fundamente sind daher in den meisten Fällen auch nur eingeschränkt erlaubt.
Wichtig ist auch, nicht zu hoch zu bebauen: Viele Vereine erlauben nur eingeschoßige Bauten mit maximal 2,50 Meter Höhe. Falls Sie Umbauten oder Erweiterungen planen, raten wir Ihnen, sich immer vorher die Genehmigung des Vermieters bzw. Vereins einzuholen. Eigenmächtige Baumaßnahmen können zur Kündigung führen.
Kündigung und Nachpacht: So funktioniert der Wechsel
Möchten Sie Ihren Kleingarten aufgeben, müssen Sie, wie bei jedem anderen Miet- oder Pachtvertrag auch, die Kündigungsfrist einhalten. Meistens beläuft sichdiese auf drei bis sechs Monate zum Saisonende. Kündigen Sie schriftlich beim Verein und räumen Sie den Garten ordnungsgemäß. Entfernen Sie persönliche Gegenstände, lassen Sie aber Gartenhaus und Bepflanzung intakt.
Was eine Nachpacht anbelangt, hat der Verein das letzte Wort. Sie können zwar Interessenten vorschlagen, die Entscheidung trifft aber der Vorstand. Dieser prüft, ob der Kandidat die Aufnahmekriterien erfüllt und zum Verein passt, so wie es bei Ihnen auch schon war. Etwaige Ablösezahlungen für Gartenhaus oder die Bepflanzung sollten Sie direkt mit dem Nachpächter aushandeln, hier darf sich der Verein nicht einmischen.
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