Backsteinhaus mit Spitzdach steht in einer Reihenhaussiedlung zwei kahle Bäume davor Laternenmast in der Mitte der ruhigen Straße. Keine identifizierbaren Personen oder Tiere sichtbar.

Backsteinhaus mit Spitzdach steht in einer Reihenhaussiedlung zwei kahle Bäume davor Laternenmast in der Mitte der ruhigen Straße. Keine identifizierbaren Personen oder Tiere sichtbar. © Terrah Holly/unsplash.com

Liegenschaft lastenfrei übergeben

Was heißt eigentlich "lastenfrei" bei einer Immobilie? Die Klausel der lastenfreien Übergabe einer Liegenschaft findet sich in den meisten Kaufverträgen. Doch was bedeutet das genau und was müssen Sie beachten? Hier die Antworten.

Wenn eine Liegenschaft "lastenfrei in das Eigentum der Käuferin/des Käufers" übergeht, bedeutet dies, dass keinerlei Belastungen oder Beschränkungen das Grundstück oder die Immobilie betreffend im Grundbuch vermerkt sind. Also keine Hypotheken, keine Grundschulden, keine Ausübungsverbote. Ist die Liegenschaft doch belastet, so können diese – je nach Art der Lasten und Beschränkungen - vor dem Immobilienverkauf gelöscht werden oder müssen von den neuen EigentümerInnen übernommen werden.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich unbedingt über die bestehenden Grundstückslasten informieren! Sprechen Sie VerkäuferIn oder ImmobilienmaklerIndarauf an und fragen Sie auch selbst am Grundbuchsamt nach.

Rechte Dritter berücksichtigen

Eine Liegenschaft gilt aber nicht nur als "lastenfrei", wenn keine Belastungen im Grundbuch eingetragen sind. Auch die nicht im Grundbuch vermerkten Rechte Dritter zählen und müssen von den VerkäuferInnen unbedingt im Vertrag erwähnt und erklärt werden. Hierunter fallen vor allem Durchfahrts- und Durchgangsrechte von NachbarInnen, die zumeist ersessen sind und nicht einfach gelöscht werden wollen. Wird im Kaufvertrag nicht ausreichend darauf hingewiesen, kann der Liegenschaftserwerbende eine Kaufpreisminderung bzw. teilweise -rückerstattung einfordern oder sogar vom Hauskauf zurücktreten.

Veronika Kober
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