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Sanierungsscheck: So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Wie und wo muss um die Förderungen aus der Sanierungsoffensive angesucht werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Lesen Sie hier, wie Sie zu Ihrem Sanierungsscheck kommen.

 

Damit das Objekt in dem eine Sanierung durchgeführt werden soll, überhaupt förderungswürdig ist, muss ein Energieausweis vorliegen. Dieser muss im Voraus erstellt werden. Außerdem muss bereits ein Kostenvoranschlag eines befugten Unternehmens für die zu fördernde Maßnahme vorliegen.

Sanierungsscheck anfordern

Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen. Sind die Fördermittel schon vor Jahresende verbraucht, läuft die Sanierungsoffensive nicht weiter. Schnell sein lohnt sich also!

Prüfung und Auszahlung

Die eingereichten Maßnahmen sind spätestens ein Jahr nach Förderstellung fertigzustellen und die Endabrechnungsunterlagen inklusive aller geforderten Unterlagen bis zum von der KPC vorgeschriebenen Datum zu übermitteln. Die Förderung wird nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung des eingereichten Projektes und nach Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller erforderlichen Unterlagen ausbezahlt.

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Datum: 24.04.2018
Kompetenz: Förderungen

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