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Vorsicht! Auch Einbrecher sind bei Facebook & Co.

In Zeiten der sozialen Medienkommunikation machen es einige Menschen den Langfingern besonders leicht. Mit Postings vom schönen Heim, der neuen Multimediaanlage oder Urlaubspostings laden sie die Einbrecher quasi ein.

Viele Einbrüche werden durch unvorsichtiges Verhalten der BewohnerInnen begünstigt. Vom gekippten Fenster über die bereits vor der Mauer liegenden Leitern bis zu den offenen Terrassentüren. Doch Einbrecher nutzen nicht nur die Gunst der Stunde, sie bereiten sich mitunter auch auf ihre Diebestouren vor. Mit der Verbreitung von Facebook, Instagram und Twitter wachsen auch die Möglichkeiten, potentielle Opfer auszuspionieren. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeldungen auf Facebook wie ‚Bin dann mal weg‘ und ‚Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfotos“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der Rechtschutzversicherung D.A.S.

Auf Privatsphäre-Einstellungen achten

Kaufmann: „Teilen Sie Ihre privaten Nachrichten und Fotos nur mit Ihren guten Freunden und Leuten, denen Sie vertrauen. Nehmen Sie am besten auch nur Freundschaftsanfragen von Personen an, die Sie kennen. Auch der Import von Kontakten aus dem Adressbuch des Handys oder des E-Mail Postfachs kann dazu führen, dass die Informationen an die Falschen gelangen.“

Obliegenheitsverletzung: Versicherung steigt aus

Achtung: Versicherungen können sich in bestimmten Fällen leistungsfrei erklären. Wenn Sie etwa ein Fenster gekippt gelassen haben oder die Eingangstüre unversperrt war, wird Ihnen die Haushaltsversicherung ziemlich sicher keine Kosten übernehmen. Aber: Ein unvorsichtiges Posting auf Facebook wird von den Versicherern aber im Normalfall nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet.

AutorIn:
Datum: 11.06.2018
Kompetenz: Sicherheit

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