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So kündigen Sie Ihren Mietvertrag. Mit Gratis-Vorlage

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, müssen Sie zunächst Ihren Mietvertrag kündigen. Hier erfahren Sie, welche Gesetze und Fristen Sie dabei beachten sollten. Mit schriftlicher Vorlage zum Herunterladen.

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen wollen, müssen Sie Ihren Vermieter davon in Kenntnis setzen. Im besten Fall verläuft die Kündigung des Mietvertrags einvernehmlich, sprich beide Parteien sind vorbehaltlos einverstanden. Eine solche freiwillige Vereinbarung kann jederzeit stattfinden. Wenn Sie und Ihr Vermieter sich aus freien Stücken auf ein bestimmtes Auszugsdatum einigen, müssen keine besonderen Fristen eingehalten werden. Allerdings werden Mietverträge nicht immer einvernehmlich aufgelöst. Welche rechtlichen Grundsätze dabei für Sie relevant sind, hängt von der Art des Mietverhältnisses und den Umständen der Kündigung ab.

 

Wie kann ich einen unbefristeten Mietvertrag kündigen?

Neuer Job, Familienzuwachs, Umzug in eine neue Stadt – es gibt viele Gründe, weshalb Mieter ihren Mietvertrag kündigen. Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben, muss die Kündigung einen Monat vor dem Auszugstermin erfolgen. Stichtag ist dabei in der Regel der Monatsletzte.

Beispiel: Wenn Sie am 31. Mai aus Ihrer Wohnung ausziehen wollen, müssen Sie Ihre Kündigung bis zum 30. April einreichen.

Die Kündigung durch den Mieter kann schriftlich oder gerichtlich erfolgen. In den meisten Fällen reicht eine schriftliche Kündigung aus. Reichen Sie diese am besten per Einschreiben ein. Wenn Sie den Bescheid persönlich bei Ihrem Vermieter abgeben möchten, sollten Sie sich die Übergabe schriftlich quittieren lassen, damit Sie das Datum später nachweisen können. Achtung: Damit die Kündigung rechtlich gültig ist, müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Akzeptiert Ihr Vermieter die schriftliche Kündigung nicht, muss eine gerichtliche Kündigung erfolgen.

Wie kann ich einen befristeten Mietvertrag kündigen?

Manche Mietverträge sind auf eine bestimmte Laufzeit befristet. Allerdings ist es auch möglich, einen befristeten Mietvertrag vor Ende der vereinbarten Mietdauer zu kündigen. Wenn Sie keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie Ihre Kündigung erst nach einem Jahr einreichen. Im Unterschied zu unbefristeten Verträgen muss hier jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten (Stichtag: Monatsletzter) eingehalten werden.

Beispiel: Wenn Sie am 31. Mai aus Ihrer Wohnung ausziehen wollen, sollten Sie Ihre Kündigung bereits am letzten Februartag einreichen.

Auch hier sollte die Kündigung immer schriftlich und im besten Fall per Einschreiben erfolgen.

Wann darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen?

Unter gewissen Umständen kann auch der Vermieter eine Auflösung des Mietvertrags veranlassen. Allerdings genießen Sie als Mieter in Österreich den sogenannten Mieterschutz. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter den Vertrag nur unter Nachweis eines gesetzlich festgelegten Kündigungsgrunds anfechten darf. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis, das dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt, muss eine solche Kündigung immer gerichtlich erfolgen. Folgende Kündigungsgründe können zu einer Auflösung des Mietvertrags führen:

  • Nichtbezahlen des Mietzins trotz Mahnung. Wird die Schuld vor dem Ende der Verhandlung rechtzeitig beglichen, kann die Kündigung in den meisten Fällen verhindert werden.
  • Erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, beispielsweise durch Vernachlässigung oder Vandalismus
  • Strafbares Verhalten des Mieters
  • Gänzliche Untervermietung der Wohnung und fehlendes Wohnbedürfnis des Mieters
  • Tod des Mieters
  • Leerstand der gemieteten Wohnung. Achtung: Hier ist das Wohnbedürfnis des Mieters ausschlaggebend. Zeitlich beschränkte Auslandsaufenthalte wie z. B. ein Urlaub zählen nicht als Leerstand.
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • Im Mietvertrag vereinbarte sonstige Kündigungsgründe

Hinweis: Bei einer Kündigung durch den Vermieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat (Stichtag: Monatsletzter).

 
 

Darf ein Mietvertrag fristlos aufgelöst werden?

Unter normalen Umständen ist bei einer Kündigung des Mietvertrags immer eine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Allerdings gibt es dabei eine Ausnahme: Sogenannte Auflösungen aus „wichtigen Gründen“, die das Mietverhältnis unzumutbar machen. Unter folgenden Umständen entfällt die Kündigungsfrist:

Gründe für eine fristlose Kündigung vonseiten des Mieters

  • Die Wohnung wurde in einem unbewohnbaren Zustand übergeben
  • Die Wohnung ist (ohne Verschulden des Mieters) unbewohnbar geworden
  • Die Wohnung ist gesundheitsschädlich (z. B. durch Schimmelbefall)

Sind die Mängel behebbar, müssen Sie den Vermieter zunächst auffordern, sich um die Lage zu kümmern. Geschieht nichts, dürfen Sie den Vertrag als Mieter fristlos auflösen. Hierzu reicht eine formlose Erklärung an den Vermieter.

Gründe für eine fristlose Kündigung vonseiten des Vermieters

  • Erheblicher nachteiliger Gebrauch durch den Mieter (z. B. Verwüstung)
  • Mieter ist trotz Mahnung mehr als eine Monatsmiete im Verzug

Wird die Auflösung ignoriert, kann dies eine Räumungsklage zur Folge haben. Die Fristen werden dabei individuell festgelegt.

Kündigung des Mietvertrags: Die wichtigsten Fristen

  • Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge: ein Monat ab Monatsende (Stichtag: Monatsletzter)
  • Kündigungsfrist für befristete Mietverträge: drei Monate ab Monatsende (Stichtag: Monatsletzter), gültig nach einem Jahr Laufzeit
  • Rücküberweisung der Kaution: Spätestens acht Wochen nach Auszug
  • Gültigkeit: Ab Einlangen des Kündigungsschreibens beim Vermieter

Schriftliche Kündigung der Wohnung: Vorlage hier downloaden

 

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Datum: 11.04.2023
Kompetenz: Recht

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